Im Vorfeld der erneuten Wirtschaftlichkeitsprüfung der Strecke wurden vier Endpunkte bewertet: Wendeburg Mitte, Harvesse, Wense-Neubrück und Wipshausen. Zwar wird in der Bewertung zunächst nur der Abschnitt Braunschweig-Harvesse betrachtet, „es gibt darüber hinaus aber gute Gründe anzunehmen, dass nach einer erfolgreichen Reaktivierung bis Harvesse eine Streckenverlängerung bis Wipshausen möglich beziehungsweise sinnvoll sein kann“, heißt es in der Vorlage.
Dem Eisenbahn-Bundesamt in Hannover liegt für einzelne Flurstücke der ehemaligen Eisenbahntrasse zwischen Harvesse und Wipshausen ein Antrag auf Freistellung von Eisenbahnbetriebszwecken vor. Damit würden die Flurstücke vom sogenannten Eisenbahnrecht in das kommunale Planungsrecht übergehen. Kommunen oder Landkreis könnten Genehmigungen erteilen und ehemalige Eisenbahnstrecken überbaut werden. Damit sind sie für eine Reaktivierung in der Regel nicht mehr nutzbar.
Mit Hinweis auf die offene Frage zum künftigen Endpunkt der Strecke hatte sich der Regionalverband bislang gegen die Freistellung ausgesprochen. Auch der Landkreis Peine hatte aus dem gleichen Grund seine Zustimmung versagt. Das Eisenbahn-Bundesamt hatte daraufhin den Freistellungsprozess ausgesetzt.
Nun hat das Bundesamt den Regionalverband erneut aufgefordert, sich zur Freistellung zu äußern. Dieser will nun die vollständige Trasse bis Wipshausen als Eisenbahnbetriebsfläche sichern, bis eine mittelfristige Vorausschau zur möglichen Erweiterung der Strecke gegeben ist.
Parallel dazu hat der Lenkungskreis „Bahnstreckenreaktivierung“ seine Arbeit aufgenommen. Ziel des neu aufgelegten Prozesses ist, die in Niedersachsen für eine mögliche Reaktivierung infrage kommenden Bahnstrecken ergebnisoffen zu untersuchen. Erarbeitet wird eine Empfehlung, welche Strecken reaktiviert werden sollen. In der Untersuchung spielen bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Strecken auch folgende Aspekte eine Rolle: die Effekte für die Mobilitätswende insgesamt, soziale und ökologische Kriterien ebenso wie mögliche positive Aspekte beispielsweise für den Tourismus.
Damit wäre die für eine Realisierung notwendige Bundesförderung in Höhe von bis zu 90 Prozent der Investitionskosten möglich. Ohne diese Förderung wäre eine Umsetzung nicht machbar.