Am Abend des 5. April 2022 war es auf dem Rewe-Parkplatz in Ilsede zu erheblichen Streitigkeiten zwischen mehreren Männern gekommen. Vorab soll es mehrere Telefongespräche mit Drohungen zwischen den Tatbeteiligten gegeben haben. Daraufhin verabredeten sie ein kurzfristiges Treffen auf dem Gelände des Rewe-Marktes. Gegenstand des Streits war die gemeinsame Ex-Freundin.
Die drei Angeklagten hatten bereits einige alkoholische Getränke konsumiert, bevor es zum Treffen kam. Das spätere Opfer brachte als Friedensangebot Bier zum gemeinsamen Trinken mit. Während sich die zwei späteren Mittäter im Hintergrund hielten, kam es sehr schnell zum verbalen Wortgefecht zwischen den zwei Hauptbeteiligten. Es folgten zwei Faustschläge durch den nicht zur Verhandlung erschienen Hauptangeklagten in Richtung des Geschädigten (25 Jahre), die jedoch ihr Ziel verfehlten.
Um ihn zu beruhigen, habe der körperlich überlegene Angegriffene den Schläger zu Boden gebracht und sich auf seinen Körper gesetzt, um ihn zu fixieren. Nach eigenen Angaben schaltete sich daraufhin der vor Gericht erschienene 34-jährige Mittäter ein. Er trat dem Geschädigten mit seinen Turnschuhen in den Rückenbereich, sodass dieser zur Seite fiel. Der dritte Angeklagte soll zeitgleich mit einem Teleskop-Schlagstock auf den Körper des Opfers geschlagen haben.
Dem 25-Jährigen gelang es, sich zu erheben und wegzulaufen. Er wurde vom Haupttäter verfolgt und zu Boden gebracht. Prellungen im Schulter- und Rückenbereich sowie einige Schwellungen mit Hämatomen waren Folgen dieser Tat. Sie wurden anschließend ambulant im Peiner Klinikum versorgt. Der Hausarzt stellte am Folgetag eine Krankmeldung für drei Tage für das Opfer aus.
Die von einer Anwohnerin gerufene Polizei stellte beim deutlich angetrunkenen Haupttäter einen Blutalkoholwert von 1,75 Promille fest. Der vorsitzende Richter präsentierte den Prozessbeteiligten Polizei-Fotos vom Tatort und den offensichtlichen Verletzungen. Der 34-jährige Mittäter bereute seinen Fußtritt: „Ich wusste, dass es Streit geben würde und hatte vorher noch gesagt: Lass die Scheiße! Das geht bestimmt schief.“ Er habe die beiden nur trennen wollen: „Ich habe einfach dazwischen getreten. Es war mir dabei egal, wen ich dabei treffe. Danach habe ich mich sofort vom Tatort entfernt.“ Einen Schlagstock wollte er während der Auseinandersetzung nicht gesehen haben.
Der geschädigte 25-Jährige gab an, dass ihm sein Handy aus der Tasche gefallen war. Angeblich hatte es sein Angreifer an sich genommen. Im Bundeszentralregister hat der 34-jährige Angeklagte bereits sechs Einträge. Dazu gehören falsche Verdächtigung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung und Betäubungsmittelverstöße.
Die Staatsanwältin sah den Sachverhalt als grundsätzlich bestätigt an, sie erkannte eine positive Sozialprognose beim Angeklagten und forderte in ihrem Plädoyer für die gemeinsame, gefährliche Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Zusätzlich muss der 34-Jährige jeden Wohnungswechsel sofort anzeigen, die Kosten des Verfahrens tragen und eine Geldstrafe von 1.000 Euro zu zahlen.
Der Angeklagte entschuldigte sich abschließend glaubhaft beim Geschädigten. Der Richter unterstrich in seinem Urteil die Gefährlichkeit der gemeinsamen Tat: „Die Folgen hätten deutlich schlimmer ausgehen können.“ Als tat- und schuldangemessen übernahm er den Antrag der Staatsanwältin vollumfassend. Die Zahlung der Geldstrafe kann in monatlichen Raten zu je 50 Euro an die Peiner Tafel gezahlt werden. Der 34-jährige Angeklagte und die Staatsanwältin verzichteten auf eine mögliche Revision. Somit wurde das Urteil sofort rechtskräftig.
Die Verhandlung gegen die zwei nicht erschienenen Angeklagten soll zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.