Der Angeklagte Peiner soll die 38-Jährige am 11. November vergangenen Jahres gegen 23.30 Uhr in ihrer Wohnung in Telgte aufgesucht haben. Er wollte seinen zweijährigen Sohn sehen, da seine frühere Freundin ihm mit einem Foto und einer Textnachricht mitgeteilt hatte, dass ihr gemeinsamer Sohn auf einer Rolltreppe in Peine gestürzt war und sich dabei eine blutende Kopfwunde zugezogen hatte. Die Verletzung wurde im Klinikum Peine ambulant versorgt.
Da es bereits sehr spät war, weigerte sich die 38-Jährige, den Jungen zu wecken, und es kam wie schon oft zuvor zum Streit. Nach einem Wortgefecht folgte ein Gerangel vor der Wohnungstür des Reihenhauses. Dabei verletzte der Angeklagte seine Ex-Partnerin mit seinem Handy an der Unterlippe. Ob er mit dem Handy geschlagen oder es in ihr Gesicht gedrückt hatte, blieb offen. Die leichte Schwellung war bereits am folgenden Tag wieder verschwunden. Im Laufe der Auseinandersetzung soll die Frau ihren Peiniger getreten haben. Beim Verlassen des Grundstücks riss dieser einen Außenspiegel vom VW Golf seiner Ex ab. Diese rief die Polizei, erstattete Anzeige und erwirkte per einstweiliger Verfügung ein sechsmonatiges Annäherungsverbot gegen den Ex-Partner.
Der Richter musste den Angeklagten immer wieder zur Ordnung rufen, da er wiederholt durch sein unkontrolliertes Dazwischenreden negativ auffiel. „Haben Sie keinerlei Anstand? Man lässt Leute ausreden“, waren seine mahnenden Worte. Im Bundeszentralregister hat der Angeklagte bereits 16 Einträge. Dazu gehören unter anderem Diebstähle, Sachbeschädigung, Körperverletzungen, Nötigung, räuberische Erpressung, Bedrohung und Beleidigungen.
Der Staatsanwalt sah in seinem Plädoyer die Vorwürfe als erwiesen an. Es handele sich um eine gefährliche Körperverletzung in einem minderschweren Fall in Tateinheit mit einer Sachbeschädigung durch den abgebrochenen Auto-Spiegel. Die Aussagen der Geschädigten seien glaubwürdig. Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Zusätzlich soll die Bewährungshilfe eingesetzt werden.
Der 40-Jährige hat sich dazu bereit erklärt, an einer Langzeittherapie wegen häuslicher Gewalt gegen Frauen von der Jugendhilfe Wolfenbüttel teilzunehmen und die Kosten dafür zu tragen. Die Geschädigte soll außerdem 150 Euro vom Angeklagten für die Sachbeschädigung an ihrem Fahrzeug erhalten. Der Richter folgte in seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft.