Die Vorteile sind bekannt: Die Beschäftigten sparen sich den oft langen Weg ins Büro, sie können die Arbeitszeit flexibler gestalten und oft besser mit Familienarbeit verzahnen. Auch klimapolitisch ist eine Reduzierung des Pendlerverkehrs sinnvoll.
Viele Arbeitgeber haben aber Sorgen, dass sich die Erreichbarkeit der Beschäftigten und die Kommunikation unter Kolleginnen und Kollegen verschlechtert. Gewerkschaften sind zudem misstrauisch, dass sich die Unternehmen Ausgaben für ausreichend viele und ausreichend gut ausgestattete Arbeitsplätze sparen. 40 Prozent der Arbeitsplätze gelten als homeofficegeeignet – aber nur 12 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten arbeiten außerhalb der Firma. Das sind rund 3,75 Millionen Arbeitnehmende. Laut Arbeitsministerium würden gerne weitere zwei Millionen Menschen mobil arbeiten.
Bisher hat der Arbeitgeber das letzte Wort. Es gehört zu seinem Direktionsrecht, zu entscheiden, wann, wie und wo Beschäftigte ihre Leistung zu erbringen haben. Der Arbeitgeber kann dem Wunsch auf mobile Arbeit zustimmen, er kann aber auch ablehnen und muss dies derzeit nicht einmal begründen.
In der letzten großen Koalition nahm sich die Politik erstmals vor, einen rechtlichen Rahmen für mobiles Arbeiten zu schaffen. So sollten Beschäftigte zumindest einen Anspruch bekommen, zu erfahren, aus welchen Gründen ein Wunsch auf Homeoffice vom Arbeitgeber abgelehnt wurde – ein Kompromiss. Die SPD wollte ein echtes Recht auf Homeoffice, die Union nicht.
Dann kam die Corona-Pandemie. Bei der ersten Welle im Frühjahr 2020 stellten viele Unternehmen auf Homeoffice um, ganz ohne gesetzliche Vorgabe. Viele Beschäftigte kamen dabei auf den Geschmack und das Ganze funktionierte auch ordentlich. Diese Situation versuchte Arbeitsminister Hubertus Heil zu nutzen. Im Oktober 2020 kündigte Heil ein „Mobile-Arbeit-Gesetz“ an, mit einem Recht auf Homeoffice für mindestens 24 Tage im Jahr. Der Arbeitgeber sollte den Wunsch nach mobiler Arbeit nur dann ablehnen dürfen, wenn es dafür nachvollziehbare organisatorische oder betriebliche Gründe gibt. Im November 2020 legte Heil dann eine entschärfte Version des Entwurfs vor. Danach müsste der Arbeitgeber eine Ablehnung (irgendwie) begründen. Doch die Initiative versandete.
Fortan ging es fast nur noch um Corona-Fragen. Im Januar 2021 verpflichtete das Ministerium in der Corona-Arbeitsschutzverordnung die Arbeitgeber, ihren Mitarbeitenden Homeoffice anzubieten, soweit keine betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Im April 2021 wurde dies im Infektionsschutzgesetz durch eine Pflicht der Beschäftigten ergänzt, entsprechende Angebote anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen. Diese gegenseitige Homeofficepflicht galt bis zum 19. März 2022. Im letzten Winter war die Regelung dann schon deutlich zurückhaltender. Danach hatte der Arbeitgeber nur „zu prüfen“, ob er Beschäftigten Angebote macht, „geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen“. Diese Prüfpflicht war in der Corona-Arbeitsschutzverordnung geregelt und trat am 1. Oktober 2022 in Kraft. Sie sollte bis zum 7. April 2023 gelten, wurde vom Arbeitsministerium wegen des glimpflichen Pandemieverlaufs aber schon zum 6. Februar wieder außer Kraft gesetzt.
Seitdem geht es wieder um eine generelle Regelung für Homeoffice und mobiles Arbeiten. Im Koalitionsvertrag der Ampel vom November 2021 heißt es dazu: „Beschäftigte in geeigneten Tätigkeiten erhalten einen Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice. Arbeitgeber können dem Wunsch der Beschäftigten nur dann widersprechen, wenn betriebliche Belange entgegenstehen.“ Bis zu einer gesetzlichen Regelung können sich manche Beschäftigte aber bereits jetzt auf Ansprüche in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen stützen.
In der politischen Diskussion ist inzwischen weniger vom Homeoffice, sondern vor allem von mobiler Arbeit die Rede. Erfasst wird mit diesem erweiterten Begriff nicht nur das Arbeiten im eigenen Wohnzimmer oder am eigenen Küchentisch, sondern jede Arbeit, die dank IT-Anbindung außerhalb des Unternehmens geleistet wird. Mitgemeint ist so auch die Arbeit im ICE, im Hotel oder an attraktiven Urlaubsorten (die sogenannte Workation). Umgekehrt ist klar, dass viele Tätigkeiten für das Homeoffice gar nicht infrage kommen.