Neun Flaschen Bier hatten die Angeklagten nach Angaben des 28-Jährigen konsumiert, der an sich an diesem Tag alleine vor Gericht verantworten musste. Der Mittäter war nicht zur Verhandlung erschienen. Gegen ihn wurde der Erlass eines Strafbefehls mit einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten beantragt. Es soll zum Streit zwischen den Angeklagten und zwei Brüdern (26,17) gekommen sein. Grund der Auseinandersetzung war offenbar eine Verwechselung der Person.
Als der 26-Jährige die Gemüter beruhigen wollte, sei es schnell zu Schubsereien und gegenseitigem Drängeln zwischen zwei der Beteiligten gekommen. Wobei sich nach übereinstimmenden Aussagen der 28-jährige Angeklagte sowie der 17-Jährige zurückhielten. Als der 26-Jährige seinen Kontrahenten zu Boden gebracht hatte, wollten er und auch sein jüngerer Bruder die Polizei zu Hilfe rufen. Daraufhin soll der 28-jährige Angeklagte eine Pistole auf den 17-Jährigen gerichtet haben, um die Notrufe zu verhindern. Allerdings war bereits eine telefonische Verbindung entstanden, so dass die Polizei das Gespräch entsprechend annehmen und die notwendigen Maßnahmen einleiten konnte.
Anschließend soll der 26-jährige Geschädigte einen Schlag mit dem Pistolengriff an die linke Kopfseite bekommen haben. Eine Schädelprellung und Gehirnerschütterung sowie leichte Hautabschürfungen wurden später bei der ärztlichen Versorgung festgestellt. Trotz erheblicher Schmerzen gelang es den Brüdern, vom Tatort in Richtung Wasserverband zu fliehen.
Der Angeklagte nahm die Tasche der Opfer mit wichtigen Papieren, Schlüsseln und Karten sowie eine Geldbörse mit 18 Euro Bargeld an sich. Das Geld behielt er nach seinen Angaben für sich. Die Tasche mit dem restlichen Inhalt will er in die Fuhse geworfen haben. Die leere Geldbörse mit seiner Gesundheitskarte erhielt der Geschädigte später von der Stadt Peine zurück.
Den Diebstahl der Tasche räumte der 28-jährige Angeklagte vor Gericht ein. Eine Waffe will er jedoch weder eingesetzt noch jemals besessen haben. Die Polizei hatte im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung beim Täter keine Pistole festgestellt. Jedoch wurde Munition (Stahl-Kugeln) und ein Waffengürtel sichergestellt. Der vorsitzende Richter zeigte den Prozessbeteiligten Fotos von den Verletzungen des Geschädigten sowie den Telefonmitschnitt des abgesetzten Notrufs. Für die Staatsanwältin war der Fall eindeutig: „Sie haben sich der Drohung, Nötigung, Körperverletzung und des Diebstahls mit Waffeneinsatz schuldig gemacht“, führte sie in ihrem Plädoyer aus. Die Zeugen waren aus ihrer Sicht glaubwürdig. Sie zeigten keinerlei Belastungstendenzen. Als tat- und schuldangemessen forderte sie eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Zusätzlich soll der Angeklagte 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Das sah der Verteidiger anders. So sei keine Waffe eingesetzt worden und der Verursacher der Körperverletzung sei nicht zweifelsfrei zu ermitteln. Übrig bleibe der Diebstahl der Tasche und eine Sachbeschädigung durch die entwendeten Wertsachen. Der Verteidiger beantragte die Ableistung von 50 Sozialstunden.
In seinem Urteil folgte der vorsitzende Richter allerdings weitgehend der Staatsanwältin: „Sie haben sich der gefährlichen Körperverletzung mit Waffeneinsatz, Nötigung in Tateinheit mit Diebstahl schuldig gemacht. Ein Jahr Freiheitsstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Jeder Wohnungswechsel ist sofort anzuzeigen. 80 Stunden gemeinnützige Arbeit nach Weisung der einzusetzenden Bewährungshilfe und die Übernahme der Kosten des Verfahrens sind die tat- und schuldangemessenen Strafen für den Täter.“ Der Angeklagte entschuldigte sich abschließend bei den Geschädigten. Gegen das Urteil kann innerhalb von einer Woche Revision eingelegt werden.