Ihre uneidliche Falschaussage hatte die Angeklage bereut und wandte sich an eine Rechtsanwältin, zusätzlich widerrief sie ihre fehlerhaften Angaben bei der Polizei. Das Gericht nahm den Fall neu auf und korrigierte das bisherige Urteil entsprechend. Zwischenzeitlich hatte sich die 32-jährige Angeklagte von ihrem Freund getrennt. In der Hauptverhandlung räumte die Angeklagte ihren Fehler sofort ein: „Es tut mir echt leid. Glauben Sie mir, ich habe daraus viel gelernt“, sagte die 32-jährige Mutter.
Der Staatsanwalt verzichtete in seinem Plädoyer auf die Forderung nach einer möglichen Freiheitsstrafe. Er schlug eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen je 10 Euro – 1500 Euro Gesamtstrafe vor. Der vorsitzende Richter verkündete in seinem Urteil: „Auf eine Freiheitsstrafe kann in diesem Fall verzichtet werden.“ Als tat- und schuldangemessen verkündete er eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen je 10 Euro – 1200 Euro Gesamtsumme. Bei der Staatsanwaltschaft kann die arbeitslose alleinerziehende Mutter eine angepasste Ratenzahlung beantragen, da sie derzeit nur über ein geringes Einkommen (Bürgergeld und Kindergeld) verfügen kann. Auf eine mögliche Revision verzichteten die Angeklagte und der Staatsanwalt. Somit wurde das Urteil sofort rechtskräftig.