Wegen noch offener Rückzahlungen in drei Fällen über gesamt 1843,42 Euro zugunsten der Agentur für Arbeit (AGA) sollte sich der 61-jährige Angeklagte jetzt im Peiner Amtsgericht verantworten. Trotz ordnungsgemäßer Ladung war der Angeklagte jedoch nicht zur Hauptverhandlung erschienen.
Nach Auskunft der AGA hatte der 61-Jährige in den Jahren 2021 und 2022 mehrfach falsche Angaben in drei Fällen gemacht. Obwohl er in den gemeldeten Zeiten einer Arbeit nachging, hatte er sich bei der AGA als weiterhin arbeitssuchend gemeldet. Da der Angeklagte die zu viel gezahlten Beträge trotz Aufforderung durch die AGA nicht vollständig zurückzahlte, folgte die Anzeige gegen den 61-Jährigen durch das Amt. Infolge des unentschuldigten Fehlens des Angeklagten stellte der Staatsanwalt einen Antrag auf Verhängung eines Strafbefehls gegen den 61-Jährigen. A
Als tat- und schuldangemessen beantragte er eine Gesamtstrafe von 60 Tagessätzen je 25 Euro – insgesamt 1.500 Euro sowie die Einziehung der noch offenen Forderung von 1.843,42 Euro zugunsten der AGA. Der Vorsitzende Richter folgte dem Antrag des Staatsanwalts und verkündete den Erlass eines entsprechenden Strafbefehls.