Den Angaben des Ersten Staatsanwalts Christian Wolters zufolge endete die Fahrt des 56-Jährigen erst, als der Beschuldigte verunfallte. Da der Mann einen psychisch auffälligen Eindruck macht, wurde er zunächst zur Untersuchung ins Krankenhaus gebracht. Dort entnahm man ihm eine Blutprobe. Es bestehe der Verdacht, dass der Mann unter dem Einfluss von Medikamenten oder Drogen stand.
Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig ein verkehrstechnisches Gutachten in Auftrag gegeben, um zu klären, ob das Fahrzeug möglicherweise Mängel aufwies. Außerdem soll ein Sachverständiger die gefahrene Geschwindigkeit des Fahrzeugs ermitteln.
„Im Moment gehen wir davon aus, dass der Beschuldigte weder die Personen noch das Tier verletzen wollte“, teilt Staatsanwalt Wolters mit. Ermittelt werde deshalb auch nicht wegen vorsätzlicher Körperverletzung oder eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz oder einer Sachbeschädigung.
Ein Hund gilt zivilrechtlich als Sache. Eine fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar, die fahrlässige Körperverletzung eines Menschen schon.