Am Abend des 26. März 2023 waren die Beamten von einem Nachbarn alarmiert worden, da dieser den süßlichen Geruch von Betäubungsmitteln im Hausflur bemerkt haben wollte. Vor Ort wollten die Beamten den Verdacht klären, doch der Angeklagte habe die Haustür nur einen kleinen Spalt geöffnet. Zutritt gewährte der arbeitssuchende Mann der Polizei zunächst nicht. Er bedrohte die Beamten und versperrte ihnen den Weg.
Aus der Wohnung war nach Angebern der Polizeibeamten tatsächlich der Geruch von Betäubungsmitteln zu vernehmen. Als sie in die Wohnung gelangen wollten, soll der Angeklagte die Beamten geschubst haben, weshalb ihm Handschellen angelegt werden sollten. Der 38-Jährige sperrte sich jedoch dabei und drehte seinen Körper, um sich zu befreien. Als er den rechten Arm aus dem Haltegriff lösen konnte, soll er einem 25-jährigen Polizisten mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Dieser erlitt eine „schmerzhafte Nasenprellung“. Schließlich sei es den Beamten dennoch gelungen, den Angeklagten ruhig zu stellen. „In der verwahrlosten Wohnung fanden wir diverse Reste von Betäubungsmitteln sowie einige Portionspackungen“, gaben die Polizeibeamten an.
„Ich habe im Affekt gehandelt. Das war keine Absicht von mir“, entschuldigte der Angeklagte nach der Anhörung der Zeugen sein Verhalten. „Es sollte niemand verletzt werden. Ich hatte starke Schmerzen durch die Fixierung und ich habe um Hilfe gerufen. Ich bitte um Entschuldigung.“
Der Angeklagte ist seit rund 13 Jahren ohne feste Arbeit. Er besitze nach seinen Angaben einen Realschulabschluss und habe eine Ausbildung abgeschlossen. Anschließend sei er einer Arbeit als Industriemechaniker nachgegangen, bevor er seine Arbeit verlor. Vorbestraft war der Angeklagte nicht, dennoch sah der Staatsanwalt die erhobenen Tatvorwürfe als vollständig bestätigt an. „Durch den Faustschlag hat der Angeklagte eine Verletzung billigend in Kauf genommen“, hieß es in dem Plädoyer. Er forderte eine Gesamtgeldstrafe von 2250 Euro. Am Ende wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt. Zusätzlich trägt er die Kosten des Verfahrens.