Der 52-Jährige hatte sich wie berichtet über eine Ebay-Kleinanzeige als Leiter für eine Mädchen-Turngruppe in der Gemeinde Vechelde beworben. Am Freitag, 12. Mai, sei der Angeklagte zur Grundschule in Vallstedt gefahren, um sich bei der Turngruppe vorzustellen. Das Kinderturnen fand an dem Tag jedoch nicht in Vallstedt, sondern in Woltwiesche statt. Als sich herausstellte, dass er an der falschen Sporthalle erschienen war, wartete er dort auf den Übungsleiter, der die Anzeige für einen Sportverein aufgegeben hatte. Dieser wollte ihn abholen und in die richtige Sporthalle nach Woltwiesche bringen.
Während der Wartezeit hatte der 52-Jährige auf dem Schulhof eine Gruppe von drei Mädchen und zwei Jungen in ein Gespräch verwickelt und wollte ihnen Zaubertricks zeigen. Zunächst habe er mit einer Zwei-Euro-Münze hantiert. Nach den Münz-Tricks schlug der Angeklagte den Mädchen im Alter von neun und zehn Jahren vor, dass sie einen Zehn-Euro-Schein an ihrem Körper verstecken sollten, den er innerhalb von drei Minuten finden wollte, ansonsten könnten sie diesen behalten. Dabei soll er zumindest eines der Mädchen mehrfach auch unter der Unterwäsche im Intimbereich angefasst haben.
Zu Beginn der Verhandlung entschuldigte sich der Angeklagte und bat das Gericht, die Eltern und vor allem die Kinder um Vergebung. „Keine Worte können die Tatsache meiner scheußlichen Handlungen rückgängig machen.“ Er habe viel Unrecht getan und sei erleichtert, dass alles herausgekommen ist und nun nichts mehr passieren könne. Er hoffe, dass das begangene Unrecht keine Auswirkungen auf die Zukunft der Opfer habe.In seinem Plädoyer wertete der Staatsanwalt die Entschuldigung sowie das nach einigem Zögern zustande gekommene „nahezu vollumfängliche Geständnis“ des Angeklagten als strafmildernd. Allerdings sei die Beweislage auch eindeutig gewesen. Zugute hielt er dem 52-Jährigen ferner, dass er noch keinen Eintrag im Bundeszentralregister hatte, weil die Taten in Hamburg zwischen Herbst 2019 und Frühjahr 2020 noch nicht rechtskräftig verurteilt worden waren.
Belastend und erschreckend seien allerdings die Tatumstände. Selbst wenn das Zusammentreffen auf dem Schulhof in Vallstedt zufällig war, seien die Handlungen nicht spontan, sondern perfide, systematisch und planvoll gewesen. „Sie sind ein Profi, Sie suchen sich solche Situationen, um solche Taten begehen zu können“, warf der Staatsanwalt dem Angeklagten vor. Auch in Kenntnis des bevorstehenden Verfahrens in Hamburg habe er bei der Tat in Vallstedt keine Hemmschwelle gehabt. Er habe bundesweit nach Anzeigen gesucht, sagte der Anklagevertreter. In dem Dienstwagen des Mannes wurden Badekleidung und Turnanzüge für Kinder gefunden, ebenso Spielzeug, Süßigkeiten, Kuscheltiere und Zaubermaterialien. Auch getragene Kinderunterwäsche ist einzeln eingewickelt gefunden worden sowie mehrere Handys, Speicherkarten und Festplatten mit kinder- und jugendpornografischem Material. Die Auswertungen sind noch nicht abgeschlossen.
Der Schulhof sei ein Rückzugsort und Treffpunkt für Kinder. Die Tatfolgen haben die Dorfgemeinschaft, die Eltern und vor allem die Kinder belastet. Das Hauptopfer konnte längere Zeit nicht alleine schlafen, wollte nicht zur Schule und fange jetzt vorsichtig wieder an, nach draußen zu gehen, schilderte der Staatsanwalt. Auch dass der 52-Jährige sich nochmals mit den Kindern für weitere Zauberkunststücke verabredet und ihnen Stillschweigen auferlegt hatte, sei belastend. Der Staatsanwalt forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.
Die Anwältin des Angeklagten wertete das Geständnis als strafmildernd. Ihr Mandant bereue die Tat, habe sich geöffnet und empfinde Scham und Selbstekel. Nach anfänglichem Verdrängen habe er erkannt, dass diese Neigung ein Teil von ihm ist und er Hilfe brauche. „Es ist nicht alles hoffnungslos, hier ist noch etwas zu machen“, sagte die Verteidigerin. Sie plädierte für eine Haftstrafe von nicht mehr als zwei Jahren.
Die Richterin bewertete das Geständnis und die Reue des Angeklagten als aufrichtig und nicht als taktisch. Damit habe auf weitere Vernehmungen der beiden Jungen verzichtet werden können, und auch die Glaubwürdigkeit der Opfer sei bestätigt worden. Dennoch seien das Tatbild erschreckend und die Folgen für die Kinder schlimm. Es sei wichtig, dass es jetzt so etwas wie einen Abschluss gebe und die Opfer Frieden finden und das Erlebte „mit starken Eltern gut verkraften“. Dem Täter gab die Richterin mit auf den Weg, dass er die Haft und die Chance nutzen müsse, um eine Sozialtherapie zu machen, damit er seine pädophile Neigung unter Kontrolle bekomme und damit leben könne, ohne übergriffig zu werden.