Der selbstständige, ledige Vater von zwei Kindern betreibt in Hannover einen Toto Lotto Laden. Am 12. August 2022 hatte der in Syrien geborene Angeklagte einen Einbürgerungsantrag beim Landkreis gestellt. Trotz des Hinweises einer Mitarbeiterin, dass vollständige und wahrheitsgemäße Angaben vom Antragsteller gemacht werden müssen, missachtete der 39-jährige den Hinweis und gab an, dass er bisher keine Straftaten begangen hatte. Kurz zuvor hatte er aber vom Amtsgericht Hannover einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen je 30 Euro, also insgesamt 600 Euro, wegen sexueller Belästigung erhalten.
„Das war nicht absichtlich von mir falsch angegeben. Ich hatte den Strafbefehl einfach vergessen. Ich war zu der Zeit im Umzugsstress“, begründete der Angeklagte seine falsche Angabe im Antrag über eine Dolmetscherin im Gericht. Der Vorsitzende Richter erklärte dem Angeklagten: „Sie haben keine Vorstrafe erhalten, sondern Sie wurden für Ihr Fehlverhalten vom Gericht in Hannover bestraft. Der Bundesgerichtshof hatte in einem Urteil bestätigt, dass bei einem Einbürgerungsantrag nach dem Paragrafen 45 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) alle wesentlichen Angaben vom Antragsteller gemacht werden müssen. Das beinhaltet alle Strafen mit mehr als 90 Tagessätzen. Alle darunter liegenden Strafen gelten im Paragrafen 12 StAG als unwesentliche Straftaten, deren Nichtangabe nicht strafbar ist.
Somit blieb der Staatsanwältin in ihrem kurzen Plädoyer nur der Antrag auf Freispruch für den Angeklagten. Der Angeklagte entschuldigte sich glaubhaft für seine Falschangabe: „Es tut mir leid, den Fehler gemacht zu haben.“
Der vorsitzende Richter bestätigte den Freispruch. Die angefallenen Verfahrenskosten gehen zu Lasten der Staatskasse. „Sie wurden heute freigesprochen. Wie die Mitarbeiter beim Landkreis über ihren Einbürgerungsantrag entscheiden, das bleibt offen“, gab der Richter dem 39-jährigen mit auf den Weg.