„Die Polizei Gifhorn wird mit ihren Beamtinnen und Beamten auch auf dem diesjährigen Weihnachtsmarkt Präsenz zeigen und für alle Besucherinnen und Besucher sichtbar und ansprechbar sein. Ein Vorteil ist dabei natürlich auch die zentral gelegene Dienststelle in der Hindenburgstraße“, sagt Nowak.
„Unabhängig vom Weihnachtsmarkt gilt natürlich auch in Geschäften in der Vorweihnachtszeit, dass sich dort mehr Kunden als normal aufhalten. Hier gilt insbesondere Vorsicht für den Fall, dass Handtaschen an Einkaufwagen gehängt werden und diese für einen kurzen Moment aus den Augen gelassen werden. Diese Situation wird vermehrt zu Diebstahlshandlungen genutzt. Auch treten Täter gerne zu zweit auf, um besonders ältere Personen abzulenken. Seien Sie argwöhnisch“, ergänzt Melanie aus dem Bruch, Pressesprecherin der Wolfsburger Polizei. „Selbstverständlich wird die Polizei auf dem Wolfsburger Weihnachtsmarkt präsent sein. Dies wird jedoch nicht immer erkennbar sein“, sagt sie.
Tragen Sie Geld, Schecks, Kreditkarten und Papiere immer in verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst dicht am Körper.
Tragen Sie Hand- und Umhängetaschen verschlossen auf der Körpervorderseite oder klemmen Sie sie sich unter den Arm. Frauen sollten ihre Handtaschen so tragen, dass sie nicht unbemerkt geöffnet werden können.
Benutzen Sie einen Brustbeutel, eine Gürtelinnentasche, einen Geldgürtel oder eine am Gürtel angekettete Geldbörse.
Im Gedrängel an Ständen kann es zu Berührungen kommen, die von den Betroffenen zunächst nicht mit Diebstahlshandlungen in Verbindung gebracht werden, (Geldbörse aus Gesäßtasche ziehen). Seien Sie aufmerksam und überprüfen Sie Ihre Taschen nach einer solchen Berührung.
Sollten fremde Menschen engen Kontakt suchen – Umarmungen, Antanzen – sollte ein gesundes Misstrauen bestehen, da diese Situationen für Diebstähle genutzt werden können. Die Personen sollten angesprochen und darum gebeten werden, Abstand zu halten. Man hat meistens schon ein Gefühl für die Situation und sollte diese bestimmt unterbinden und nicht vermeintlich höflich sein wollen.
Weitere Hinweise finden Sie unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/diebstahl/taschendiebstahl/„Insbesondere wenn Alkohol mit im Spiel ist, werden Menschen leichtsinnig und sei es nur, dass beim Bezahlen an einem Stand das volle Portemonnaie für alle sichtbar ist“, bringt Melanie aus dem Bruch auch das Stichwort Alkohol ins Spiel. Das spielt allerdings nicht nur in Bezug auf Diebstähle und Trickbetrügereien eine Rolle, sondern auch im Straßenverkehr.
„Unser Appell hierzu ist ganz klar: Wer Alkohol trinkt, fährt nicht. Neben der möglichen Strafbarkeit mit der eventuellen Folge des Führerscheinverlustes, stellt das Fahren unter Alkoholeinfluss ein erhebliches Risiko für einen selbst und andere dar. An dieser Stelle weisen wir zudem darauf hin, dass ein E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeug gilt und damit dieselben Promillegrenzen wie beim Autofahren gelten“, bringt es Gifhorns Pressesprecher Christoph Nowak auf den Punkt.„Da die Verkehrssicherheit eine unserer Aufgaben ist, wird der Einsatz- und Streifendienst der Polizei Gifhorn auch Verkehrskontrollen durchführen“, ergänzt er. Übrigens: Wer bei einer Kontrolle zwischen 0,5 und 1,09 Promille hat, dem drohen bis zu 1.5000 Euro Bußgeld, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot. Wer mehr hat, muss mit einer Verurteilung wegen einer Straftat sowie Führerscheinentzug rechnen.
Doch Vorsicht: Zu hoher Alkoholgenuss kann nicht nur für Autofahrer oder Führer eines anderen Fahrzeugs Folgen haben. Auch Fußgänger, die betrunken beispielsweise rote Ampeln ignorieren, müssen mit Bußgeldern rechnen. Und wer als Fußgänger volltrunken von der Polizei erwischt wird, riskiert unter Umständen sogar seinen Führerschein.