Das Gesetz zur Cannabislegalisierung soll weniger streng ausfallen als geplant. Nach Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) einigten sich die Koalitionsfraktionen bei abschließenden Verhandlungen unter anderem darauf, die Bannzone, in der der öffentliche Konsum von Cannabis verboten bleibt, deutlich kleiner zu fassen. Künftig gilt, dass das Kiffen „in Sichtweite“ um den Eingangsbereich von Kitas, Schulen und anderen Jugendeinrichtungen untersagt bleibt, wobei in diesem Fall eine Entfernung von mindestens 100 Metern einzuhalten ist. Bisher sollten 200 Meter gelten. Um einen „Fallbeileffekt“ zu verhindern, wird beim erlaubten Besitz von Cannabis zudem eine Toleranzgrenze eingeführt: Der Besitz einer Menge zwischen 25 und 30 Gramm gilt künftig als Ordnungswidrigkeit. Die Strafbarkeit setzt erst bei Mengen darüber ein. Bisher war die Strafbarkeit bereits ab 25 Gramm vorgesehen.
Auch die Regeln für den Eigenanbau werden entschärft. So wird der erlaubte Besitz aus selbst gezogenem Cannabis von bisher geplanten 25 auf 50 Gramm angehoben. Die Strafbarkeit soll hier ab 60 Gramm greifen, darunter gilt der Besitz als Ordnungswidrigkeit. Im Gesetz wird zudem klargestellt, dass sich die erlaubte Besitzmenge auf getrocknetes Cannabis bezieht. Geht man davon aus, dass Cannabis bei der Trocknung etwa vier Fünftel des Gewichtes verliert, ist somit eine Ernte von bis zu 300 Gramm praktisch unschädlich. Ohne diese Änderung wäre es nach Ansicht von Experten nicht möglich gewesen, die künftig erlaubten drei Cannabispflanzen legal abzuernten.
„In den Verhandlungen ist es uns gelungen, praktikable Regelungen zu finden, die den Jugend- und Gesundheitsschutz gewährleisten und die Entkriminalisierung von erwachsenen Konsumierenden Wirklichkeit werden lassen“, so die Grünen-Gesundheitspolitikerin Kirsten Kappert-Gonther. Wer Alternativen zum Schwarzmarkt wolle, dürfe die bürokratischen Hürden nicht zu hoch anlegen, argumentierte sie. Die Einigung sieht zudem vor, dass eine Expertenkommission bis zum 31. März 2024 einen neuen THC-Grenzwert im Straßenverkehr festlegen soll. Der bisherige Wert von einem Nanogramm je Milliliter Blutserum gilt als zu niedrig. Er kann noch Tage oder sogar Wochen nach dem Konsum überschritten werden. Die drei Parteien einigten sich zudem darauf, das Gesetz schrittweise in Kraft zu setzen. Die Regelungen für Cannabis-Besitz und Eigenanbau bei Privatpersonen sollen zum 1. April 2024 wirksam werden. Das Inkrafttreten der Vorschriften für Anbauvereine ist erst zum 1. Juli geplant. Das wird mit den zunächst erforderlichen Antrags- und Genehmigungsverfahren für diese Vereine begründet.