„Zu beachten ist, dass Hunde grundsätzlich binnen 14 Tage nach Anschaffung des Tieres oder des Zuzuges nach Peine anzumelden sind, ganz egal wie die Besitzverhältnisse sind. Das heißt, auch zur Probe oder zur Pflege aufgenommene Hunde sind zu versteuern“, betont Neumann. Nicht der Steuerpflicht unterliegende Hunde, wie etwa aus ausschließlich beruflichen Gründen und gewerblich gehaltene Hunde oder übernommene Hunde aus dem Peiner Tierheim, sind ebenfalls anzumelden und können auf Antrag von der Steuerpflicht befreit werden.
Der jährliche Steuersatz für den ersten Hund beträgt in der Stadt Peine 96 Euro, für den zweiten Hund 144 Euro und für jeden weiteren Hund 168 Euro. Im Stadtgebiet waren 2023 exakt 3.660 Hunde gemeldet. Die Einnahmen aus der Hundesteuer betrugen 338.000 Euro.
Die Anmeldung ist online möglich, indem das ausgefüllte Formular „Anmeldung zur Hundesteuer“ an die E-Mail-Adresse buergerbuero@stadt-peine.de gesendet wird. Für Rückfragen stehen die Mitarbeitenden des Bürgerbüros unter Telefon (0 51 71) 499 371 zur Verfügung.