„Bislang bemühten sich Bauherren zunächst um den Förderbescheid, dann wurde es konkret. Jetzt ist es umgekehrt. Vor Antragstellung muss bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag geschlossen sein”, erläutert Frank Lange, Geschäftsführer des Verbands Fenster + Fassade (VFF), die Neuerung. „Bauherren müssen sich also vorab konkret für ein Sanierungsangebot verbindlich entschieden haben, und zwar im Umfang und mit Blick auf den Termin. Erst dann kann die Förderung beantragt werden. Der Vertrag muss zudem eine Vereinbarung zu einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung in Bezug auf die Förderzusage haben. Sollte man die Förderzusage vom Staat wider Erwarten nicht erhalten, kann sich der Auftraggeber vom Vertrag zurückziehen, deshalb sind die Verträge mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung verpflichtend.“
Mit dem Fenstertausch tun Eigenheimbesitzer nicht nur ihren Betriebskosten und dem Klima etwas Gutes, sondern erhöhen auch den Wohnkomfort. Denn neue Fenster machen Schluss mit zugigen Ecken in den eigenen vier Wänden. Gut zu wissen: Moderne Wärmeschutzfenster können für die Immobilie neben besserem Schall- und Einbruchschutz auch optisch viel Mehrwert schaffen. Das gilt unabhängig vom Material – ob Kunststoff-, Holz- und Aluminium-Fenster oder Kombinationen dieser Alternativen. Schmale Fensterprofile können heutzutage mit hervorragenden Wärmeschutzeigenschaften aufwarten. Dazu gehört stets auch eine gute dreifach Isolierverglasung: „Dank guter Fenster kann möglichst viel Sonnenenergie eingesammelt werden und dank optimierter Dämmung an Fenstern, Türen, Fassaden und insgesamt an der Gebäudehülle wird möglichst wenig Wärme entweichen“, betont Frank Lange. „Dies senkt den Heizwärmebedarf, und erst danach sollte der Heizungstausch darauf abgestimmt erfolgen.” Weitere Infos zur Richtlinie gibt es unter https://xn--fenster-knnen-mehr-l3b.de/foerderung-vom-staat/