Bund und Länder hatten sich im November darauf verständigt, dass Asylbewerber einen Teil ihrer Leistungen künftig als Guthaben auf eine Bezahlkarte bekommen sollen. Geflüchtete, die im Asylantragsverfahren sind oder nur einen Duldungsstatus haben, sollen dann wie mit einer EC-Karte bargeldlos einkaufen können, die Abhebung von Bargeld ist aber beschränkt. Überweisungen ins Ausland sollen nicht möglich sein.
Die Peiner Kreisverwaltung sieht viele Vorteile darin, eine Bezahlkarte für Asylbewerber einzuführen – etwa, den hohen Aufwand bei der Umsetzung der Barauszahlung zu vermeiden. Zudem müssten die betroffenen Personen nicht extra zur Kreisverwaltung kommen, um die entsprechenden Leistungen zu erhalten. Allerdings gebe es derzeit noch keine konkreten Planungen für die Einführung einer solchen Karte in Peine, teilt Kreissprecher Fabian Laaß auf PAZ-Anfrage mit.
Im Landkreis Peine erhalten derzeit etwa 70 Personen ihre Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz als Barzahlung. Zudem werden auch Leistungen per Überweisung ausgezahlt. Wie viel Geld ein Asylbewerber erhalte, sei je nach Einzelfall unterschiedlich und könne nicht beziffert werden, so der Kreissprecher.
Bargeldzahlungen können bereits jetzt durch Sachleistungen ersetzt werden, allerdings ist dies für die Kommunen mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden, „da hier kein elektronischer Zahlverkehr erfolgen würde, sondern für jeden Einzelfall manuell ein enstprechender Gutschein oder Ähnliches ausgestellt werden müsste“, so Laaß. „Darüber hinaus müsste für jeden ausgestellten Gutschein im Nachgang mit dem jeweiligen Unternehmen abgerechnet, sprich der Gegenwert des Gutscheins dorthin gezahlt werden, was einen zusätzlichen, hohen Verwaltungsaufwand darstellen würde.“
Die Peiner Kreisverwaltung favorisiere eine landes-, besser noch eine bundeseinheitliche Lösung bei der Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber, wie sie auch von den Ministerpräsidenten gewünscht wird. Dies sei auch sinnvoll im Hinblick etwa auf Umzüge. Sonst müssten womöglich immer neue Systeme etabliert werden, und es sei auch nachvollziehbarer, welche Leistungen bereits gewährt worden seien.
Andere Städte und Landkreise haben die Geldkarte bereits ungesetzt: In Hannover wurde im Dezember 2023 die „SocialCard“ eingeführt, auf die monatlich das Guthaben gebucht wird, das den Asylbewerbern nach dem Gesetz zusteht. Eine Beschränkung der Kartennutzung gibt es hier nicht. Neben Geflüchteten sollen in Hannover künftig auch Menschen, die Sozialhilfe beziehen und kein eigenes Konto haben, die Karte nutzen können.
In zwei Thüringer Landkreisen, im Kreis Greiz und im Eichsfeld, sind die Bezahlkarten ebenfalls schon im Einsatz. Anders als in Hannover sind dort aber Einkäufe nur in Geschäften in der unmittelbaren Umgebung möglich. Geld am Bankautomaten abheben oder an der Supermarktkasse kann man damit nicht. Überweisungen sind ebenfalls nicht möglich.
Der Städte- und Gemeindebund begrüßt die Entwicklung, auch von dieser Seite wird eine möglichst bundeseinheitliche Lösung gewünscht. Das Mindeste sei, dass sich „Bund und Länder zumindest auf klare Rahmenbedingungen für die Anforderungen an eine solche Karte verständigen. Wir brauchen keinen weiteren Flickenteppich unterschiedlicher Lösungen“, wird Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg im Tagesspiegel zitiert. Eine Bezahlkarte müsse wie eine Giro- oder Debitkarte funktionieren und „universell in Geschäften des täglichen Bedarfs“ und etwa auch im öffentlichen Nahverkehr einsetzbar sein.
Hintergrund für die Umstellung von Bargeld-Auszahlungen auf eine Bezahlkarte sind Diskussionen, staatliche Bargeldzahlungen könnten Anreize für Migranten sein, nach Deutschland zu kommen. Nach Auffassung der FDP könnten Geflüchtete die staatlichen Hilfen auch an Verwandte in ihren Heimatländern überweisen. Mit den Bezahlkarten wäre ein Geldtransfer ins Ausland nicht mehr möglich. Fachleute allerdings bezweifeln, dass Flüchtlinge viel Geld in ihre Herkunftsländer schicken.
Asylbewerber haben einen rechtlichen Anspruch auf ein „Taschengeld“, von dem sie ihren notwendigen persönlichen Bedarf – etwa Handyguthaben oder Busfahrkarten – decken können. Wie viel Geld das ist, ist je nach Lebenssituation und Alter der Asylbewerber unterschiedlich. In der Erstaufnahme werden neben diesem Geld auch ein Bett und Mahlzeiten gestellt. Leben die Menschen in einer Unterkunft, in der sie sich selbst versorgen müssen, erhalten Alleinstehende 410 Euro. Das sind etwa 40 Euro weniger als bei Beziehern von Bürgergeld.