Für den Transport greift sie auf verschließbare Gläser zurück, und auch für die Aufbewahrung von Vorräten setzt sie auf dieses Material. Zudem verwendet sie viele Lebensmittel aus eigener Ernte, die sie für den Winter konserviert. Eingekocht wird seit eh und je in Gläsern, doch Müller geht noch weiter: „Ich friere sogar in Glas ein, um Plastik zu vermeiden. Wenn man die Behälter nicht zu voll füllt, ist das kein Problem“, sagt sie. Brot und Brötchen backt sie selbst, und ansonsten kauft sie nach Möglichkeit regional und saisonal und kocht frisch. Kleidung kauft sie eher selten, dafür hochwertig.
Alles in allem entsteht in ihrem Haushalt sehr wenig Müll. „Etwa alle zwei Monate stelle ich einen halbvollen gelben Sack raus, und auch bis die Restmülltonne voll ist, dauert es bei mir sehr lange“, rechnet sie vor. Deshalb findet sie es unglücklich, dass die Abfall- und Beschäftigungsbetriebe des Landkreises Peine (A+B) pauschal von acht Leerungen ausgehen, die auch zu bezahlen sind. „Ich finde, dadurch wird ein ganz falscher Anreiz gesetzt“, moniert sie. Sie habe auch schon einmal versucht, sich eine Restmülltonne mit einer Nachbarin zu teilen, doch das sei abgelehnt worden. Sie hat das Gefühl, dass sie doppelt zahlt: Zum einen greift sie auf oft teurere Produkte zurück, um Müll zu vermeiden, zum anderen zahlt sie für die Entsorgung von Müll, den sie gar nicht hat.
„Der Gesetzgeber hat grundsätzlich entschieden, dass die Eigentümer von bebauten und bewohnten Grundstücken diese an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen haben, es gibt also einen Anschlusszwang“, erklärt Brigitta Saal, Sprecherin von A + B. Zudem müssten die Bewohner der Immobilien auf den angeschlossenen Grundstücken die Einrichtungen der öffentlichen Abfallentsorgung auch tatsächlich nutzen, haben also einen Benutzungszwang. „A + B hat sich im Rahmen der Umsetzung dieser Verpflichtungen dafür entschieden, den Nutzenden ein System an die Hand zu geben, durch das auf der einen Seite sichergestellt ist, dass die gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden können, und auf der anderen Seite ein individueller Gestaltungsspielraum verbleibt“, macht Saal deutlich.
Nach Vorstellung der Verantwortlichen stellen die Pflichtentleerungen sicher, dass das öffentliche Abfallentsorgungssystem auch tatsächlich in Anspruch genommen wird. Es soll kein Anreiz bestehen, die Abfälle wild oder über öffentliche Abfallbehälter zu entsorgen, um mutmaßlich Kosten zu sparen. „Die Pflichtentleerungen sind moderat gestaltet und treffen insbesondere neu angeschlossene Grundstücke nicht übermäßig“, so die Einschätzung von A+B. Darüber hinaus könne jeder Nutzer durch sein eigenes, möglichst optimales Entsorgungsverhalten die Höhe seiner Gebühren mit beeinflussen.
Wenn – wie im Fall von Birgit Müller – das Abfallaufkommen in einem Haushalt so gering ist, dass selbst die Pflichtentleerungen nicht ausgenutzt werden, bestehe die Möglichkeit der gemeinschaftlichen Nutzung von Abfallbehältern, macht Saal deutlich. Allerdings gibt es dabei Einschränkungen: Das Angebot gilt nur für benachbarte Grundstücke, die eine gemeinsame Grenze haben. „Der Antrag auf gemeinschaftliche Nutzung muss von beiden Parteien ausgefüllt und unterschrieben werden. Die Gebühren werden dann dem Eigentümer der verbleibenden Behälter in Rechnung gestellt. Über die Aufteilung der entstandenen Kosten müssen sich die Parteien untereinander einigen“, erklärt die A+B-Sprecherin. Warum die Anfrage von Birgit Müller nach einer gemeinschaftlich genutzten Restmülltonne abgelehnt wurde, könne sie nicht sagen, ohne den genauen Sachverhalt zu kennen.