Die Arbeitsgemeinschaft stellt insgesamt 500 Euro bereit, um damit fünf Grundstücksbesitzende, die bereit sind, freiwillig ihre Schottergärten in gesetzeskonforme Gartenanlagen umzuwandeln, mit je 100 Euro beim Ankauf von Stauden zu unterstützen. „Wir suchen dafür Personen mit niedrigen und mittleren Einkommen. Gut verdienende Personen wollen wir nicht bezuschussen“, erklärt der Vorsitzende der Peiner Bio-AG Hans-Werner Kuklik. Eine Einkommensüberprüfung gebe es aber nicht. Das Projekt fuße auf einer Selbstauskunft auf Vertrauensbasis.
Ausgewählt wird nach der Reihenfolge der Bewerbungen. Die Voraussetzung: „Es muss ein passendes Konzept vorgelegt werden und wir schauen uns die Flächen an“, so Kuklik. Eine bloße Umwandlung in eine Rasenfläche sei nicht ausreichend. Der Zuschuss werde zur Verfügung gestellt, wenn Staudenrabatten mit heimischen Wildstauden oder traditionellen Gartenpflanzen, die als Nahrung für Insketen geeignet sind, angelegt werden. Zudem bietet die Bio-AG eine Beratung für die Umgestaltung an und nennt auf Wunsch Bezugsquellen für geeignete Pflanzen.
Gesucht werden derzeit noch Kooperationspartner, die die Aktion finanziell aufstocken. „Es läuft beispielsweise eine Anfrage bei der Volksbank, ob sie sich an der Aktion beteiligen möchte“, sagt Kuklik. Wer die Aktion unterstützen oder sich aber für eine Gartenumgestaltung bewerben möchte, kann sich bei Hans-Werner Kuklik unter Telefon 05172/6665 melden oder eine E-Mail an info@peiner.bio-ag.de schreiben.
Für das Peiner Stadtgebiet haben Umweltschützer im vergangenen Jahr Vorgärten im Zuge der Kampagne „Peine blüht auf“ in Augenschein genommen. Insgesamt 1.139 Schottergärten haben Ratsleute, Mitglieder des Naturschutzbundes (Nabu), der Peiner Bio-AG und Landfrauen gezählt. Besonders viele wurden in Neubaugebieten entdeckt, insbesondere in Stederdorf (209), Vöhrum (184), Essinghausen (88), Telgte (67) und am Ostrand (129).
In einem Anschreiben wurden die Besitzer darüber informiert, wie wichtig auch kleine grüne Flächen im Stadtgebiet sind, und es wurden Broschüren mit Tipps zur Anlage eines naturnahen Gartens beigelegt. Ziel der Aktion ist, das Bewusstsein für eine klimafreundliche und artenreiche Gartengestaltung zu fördern. Ein ordnungsrechtliches Vorgehen der Stadt gegen Schottergärten gibt es bislang nicht.
Anders sieht es da beim Landkreis Peine aus: Der Peiner Kreistag hat im vergangenen Jahr ein Eingreifkonzept verabschiedet. Dafür sollten zwei zusätzliche Stellen in der Bauordnung geschaffen werden. „Aufgrund der angespannten Haushaltssituation wurde in den Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung allerdings festgelegt, nur eine der beiden vorgesehenen Stellen zu schaffen“, teilt Fabian Laaß, Sprecher der Peiner Kreisverwaltung mit. Derzeit werde die Besetzung der Stelle vorbereitet, um dann mit der Umsetzung des Eingreifkonzepts zu starten. Wie viele Schottergärten es im Landkreis Peine gibt, konnte der Sprecher nicht sagen.
Wird ein rechtswidriger Schottergarten festgestellt, erhalten die betroffenen Eigentümer zunächst Post vom Landkreis. In einigen Fällen hätten bereits Anhörungen stattgefunden, teilt Verwaltungssprecher Laaß mit. Zum Teil hätten daraufhin Grundstückseigentümer ihre Schottergärten zurückgebaut. In anderen Fällen seien die Verfahren noch nicht abgeschlossen. Strafen seien bislang nicht verhängt worden.
In Niedersachsen können die zuständigen Behörden die umstrittenen Schottergärten verbieten und deren Beseitigung anordnen. Die niedersächsische Bauordnung schreibt vor, dass sämtliche nicht überbauten Flächen eines Grundstücks Grünflächen sein müssen, sofern sie nicht für andere zulässige Nutzungsarten gebraucht werden.
Kies- oder Schottergärten mit unbegrünten großen Steinflächen entwickelten sich in den vergangenen Jahren zu einem Trend bei einigen Grundstückseigentümern. Besonders in Neubaugebieten wurden viele Schottergärten angelegt. In zahlreichen Gemeinden im Landkreis Peine wird mittlerweile bei der Vergabe von Bauplätzen auf die geltende Gesetzeslage hingewiesen, damit unbegrünte Stein- und Schottergärten gar nicht erst entstehen.