So soll der Angeklagte in der Wohnung eines Peiners übernachtet haben. Dort soll es am Morgen des 5. Oktober 2022 um 6.45 Uhr zu einem Streit zwischen dem Angeklagten und dem Zeugen gekommen sein. In einem unbeobachteten Moment soll der Angeklagte das Portemonnaie mit 145 Euro Bargeld des Zeugen an sich genommen haben. Der Mann bemerkte dies und habe sich dem 41-Jährigen in den Weg gestellt, um diesen am Verlassen des Hauses zu hindern. Während des anschließenden Handgemenges im Treppenhaus soll der Angeklagte dem Zeugen einen Kopfstoß versetzt haben. Hierdurch sei es ihm gelungen, sich loszureißen und das Haus zu verlassen. Das vermeintliche Opfer erlitt eine Platzwunde an der Augenbraue. Beide Männer waren zu dem Zeitpunkt drogenabhängig.
Vor Gericht gab er Angeklagte an, dass das vermeintliche Opfer ihm 40 Euro und zwei Kugeln mit Kokain gestohlen habe. „Ich habe keine Ahnung, warum er mich angezeigt hat, er will mir schaden“, sagte er. Nachdem er am 15. September 2022 wegen anderer Taten aus der Haft entlassen worden war, habe er schnell wieder Kokain und Heroin geraucht. Er sei ohne festen Wohnsitz gewesen, habe erst woanders gewohnt und dann drei bis vier Tage beim Zeugen. „Ich habe alles mit ihm geteilt, was ich hatte.“ Dabei sei es um Essen und Drogen gegangen. Nach dem Vorfall, wie er sich aus seiner Sicht zugetragen habe, wollte er nicht länger dortbleiben. „Ich bin raus aus der Wohnung und nach Hannover gefahren.“ Dort sei er in der örtlichen Drogenszene unterwegs gewesen.
Am ersten Verhandlungstag konnte das Gericht kein Licht in diese Angelegenheit bringen. Der Grund: Das vermeintliche Opfer war als wichtiger Zeuge trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht vor Gericht erschienen und konnte auch von der Peiner Polizei zur Zwangsvorführung nicht in seiner Wohnung angetroffen werden. Die Quittung: 150 Euro Ordnungsgeld oder drei Tage Ordnungshaft. Auch die Mehrkosten für sein unentschuldigtes Fernbleiben muss der Mann berappen.
Bei den fünf weiteren Fällen handelte es sich um Diebstähle aus Supermärkten und einem Drogeriemarkt in Peine. Meistens handelte es sich um Alkohol und andere Waren, die der Angeklagte schnell zu Geld machen konnte, um seine Drogensucht zu finanzieren. In zwei Fällen soll er ein Klappmesser mit einer 5,5 Zentimeter langen Klinge in seinem Rucksack dabei gehabt haben. Die Diebstähle räumte der 41-Jährige ein. Er sei gelegentlich nach Peine gekommen, weil er dort Freunde habe. Zu den Diebstählen sagte er: „Ich brauchte Geld für meinen Drogenkonsum. Ich habe das nicht gemacht, um mich zu bereichern, sondern weil ich in dem Moment nicht anders konnte.“ Das Messer habe er nur dabei gehabt, um damit Drogenpäckchen zu öffnen. „Ich hätte es nie gegen andere eingesetzt.“
Der 41-Jährige hat seit 1998 insgesamt 32 Einträge im Bundeszentralregister, meistens ging es um Ladendiebstähle von Alkohol. Der Angeklagte wurde zu mehreren Geldstrafen verurteilt und saß wiederholt in Haft. Zuletzt wurde er am 5. Januar dieses Jahres aus der Haft entlassen und sitzt wegen der Peiner Taten seit dem 6. Januar in Untersuchungshaft. Auch früher hatte er Messer bei sich, damit aber niemanden bedroht. Dazu sagte die Richterin, dass es immer ein schwerer Tatbestand mit einer Waffe sei, wenn bei einem Dieb ein Messer gefunden werde, auch wenn er es nicht benutzen wolle. Das war dem Angeklagten offenbar nicht bewusst.
Der 41-Jährige hatte schon früh mit Drogen Kontakt. Mit elf Jahren habe er mit dem Rauchen angefangen und mit zwölf Jahren sei Cannabis dazu gekommen. Mit 15 hatte er das erste Mal Kokain genommen und mit 26 Heroin. Zwei Therapien hat er bislang abgebrochen. Während seiner Haftstrafen hat er wegen seiner Sucht das Mittel Polamidon bekommen, so auch jetzt wieder.
Der Prozess am Landgericht wurde am Dienstag, 6. Februar, fortgesetzt. Ein weiterer Termin ist für den 16. Februar angesetzt.