Der Angeklagte war bereits im Jahr 2015 aus Nigeria nach Deutschland gekommen, angeblich ohne Ausweisdokumente. Sein Ausweis wurde zwar 2019 erstellt, von ihm aber beim Landkreis nicht vorgelegt. Dafür fand er immer wieder Ausflüchte. In seinen Asylanträgen hatte der 38-jährige unterschiedliche Namen, Herkunftsländer und Geburtstage angegeben. Als der Angeklagte schließlich im April 2023 seinen Pass vorlegte, wurden Mitarbeitende des Landkreises auf die Abweichungen aufmerksam. Sie brachten den Fall zur Anzeige.
Die umfangreiche, detaillierte Fall-Akte wurde den Prozessbeteiligten im Selbstleseverfahren zur Verfügung gestellt. Sie musste somit nicht zeitaufwendig vorgelesen werden. Im Bundeszentralregister, in das unter anderem strafrechtliche Verurteilungen durch deutsche Gerichte oder bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden vermerkt werden, gibt es keine Eintragungen zum Angeklagten. Inzwischen hat der Nigerianer eine Arbeitserlaubnis erhalten und geht seitdem regelmäßig seiner Arbeit nach.
Die vorgeworfenen Taten räumte er über seinen Anwalt vollumfänglich ein. In seinem Plädoyer stellte der Staatsanwalt die Schuld des Angeklagten in den genannten neun Fällen fest. Als tat- und schuldangemessen forderte er eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen je 30 Euro, gesamt 2.700 Euro gegen den Angeklagten.
Der 38-jährige Angeklagte bat nochmals um Verzeihung für sein falsches Verhalten. „Sie sind schuldig in neun Fällen. Sie haben wiederholt gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen, indem Sie falsche Angaben gemacht haben. Das war Ihnen bekannt“, verkündete der vorsitzende Richter in seinem Urteil. Als Geldstrafe verhängte er 70 Tagessätze je 30 Euro – insgesamt also 2.100 Euro – gegen den Angeklagten. Die Prozessbeteiligten verzichteten auf eine mögliche Revision. Damit wurde das Urteil sofort rechtskräftig. ebr