Diese Aussage bestätigten die Zeugen vor Gericht. Der vermeintlich Geschädigte hatte bei der Polizei angegeben, dass er das „Wurfgeschoss“ mit der Hand abwehren konnte, um eine eventuelle Kopfverletzung zu verhindern. Dabei habe er eine leicht blutende Schürfwunde erlitten. Die Verletzung an der Hand könnte jedoch auch von seiner Wandkletterei stammen, äußerten einige der Zeugen. Polizisten, die auf Streife unterwegs waren, wurden von Passanten auf die verbale, lautstarke Auseinandersetzung in dem Haus aufmerksam gemacht.
Am Tatort stellten die Beamten bei dem 30-Jährigen einen Blutalkoholwert von 1,0 Promille fest. Er verließ den Tatort nach dem Polizeieinsatz. Nach Angaben der Zeugen soll er am Abend nochmals zum Tatort zurückgekehrt sein. Als ihm die Haustür wiederum nicht geöffnet wurde, versuchte er die Tür einzutreten, die er dabei erheblich beschädigt haben soll.
Der vermeintlich Geschädigte war unentschuldigt nicht zur Verhandlung erschienen, obwohl er eine ordnungsgemäße Ladung erhalten hatte. Dafür beantragte der Staatsanwalt ein Ordnungsgeld von 150 Euro oder ersatzweise 3 Tage Ordnungshaft. Der Richter übernahm den Vorschlag sofort. Der Staatsanwalt regte die Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld der Angeklagten an.
Der Richter schloss sich dem Antrag an. Die Verfahrenskosten gehen zu Lasten der Staatskasse. Übrigens: Nach Abschluss des Verfahrens soll das von der Polizei sichergestellte Hundehalsband wieder zurückgegeben werden.