„Ich klatsch’ dich an die Wand“, habe der Angeklagte in diesem Zusammenhang gegenüber der Geschädigten geäußert. Diese hatte gegenüber einem Zeugen von der Drohung berichtet, der daraufhin das Verfahren eingeleitet habe.
Mittlerweile hätten Geschädigte und Angeklagter keinen Kontakt mehr, der Angeklagte habe seine Arbeitsstelle verloren, so der Vorsitzende Richter. Angaben zu Alter und Wohnort von Geschädigter und Angeklagtem wollte er nicht machen. Da beide Parteien das Verfahren als sehr belastend empfunden hätten und die Geschädigte kein Interesse an einer Strafverfolgung habe, sei das Verfahren eingestellt worden.