Bei fünf Fällen ging es um Diebstähle aus Supermärkten und einem Drogeriemarkt in Peine. Meistens handelte es sich um Alkohol und andere Waren, die der Angeklagte schnell zu Geld machen konnte, um seine Drogensucht zu finanzieren. Diese Taten räumte der Angeklagte auch ein. Wegen Diebstahls mit Waffen in zwei Fällen sowie wegen Diebstahls in drei Fällen verurteilte das Gericht den Peiner zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Der Angeklagte hat allerdings Revision gegen diese Entscheidung eingelegt.
Wegen des Vorwurfs des räuberischen Diebstahls musste die Kammer das Verfahren abtrennen, da der mutmaßlich geschädigte Zeuge nicht zum Termin erschienen war und der Aufenthalt des Zeugen so kurzfristig nicht zu ermitteln war. Die Kammer beabsichtigt, sofern der Aufenthalt des Zeugen bis dahin bekannt sein sollte, diese Vorwürfe im April neu zu verhandeln.