So hat Ilsede die Grundsteuer B in 2023 von 440 auf 528 Prozent angehoben – ein Anstieg um 88 Prozentpunkte. B steht für „baulich“ und wird angewendet bei bebauten sowie unbebauten gewerblichen und privaten Grundstücken. Zum Vergleich: Insgesamt haben 202 der 941 niedersächsischen Städte und Gemeinden in 2023 die Grundsteuer B erhöht – um durchschnittlich 37,8 Prozentpunkte auf durchschnittlich 449 Prozent. Ilsede lag also schon vor der Erhöhung nahezu auf dem Durchschnittsniveau, nun deutlich darüber. Ebenso auffällig: Mehr als jede fünfte Kommune hat 2023 die Grundsteuer B erhöht, um mehr Geld einzunehmen.
Auch Peine hat 2023 die Grundsteuer angehoben. Mit einem Anstieg um zehn Prozentpunkte von 415 auf 425 Prozent liegt die Fuhsestadt nach wie vor unter dem Landesschnitt, die geringfügige Erhöhung dürfte für die meisten Grundstücksbesitzer kaum merklich ausfallen.
Die bundesweit deutlichste Erhöhung der Grundsteuer B gab es nach Angaben der IHK im hessischen Bad Homburg v. d. Höhe: Der wurde der Hebesatz von 345 auf 690 verdoppelt. Den höchsten (geänderten) Hebesatz fand man 2023 im nordrhein-westfälischen Gladbeck mit 950 Prozent, den niedrigsten gab es in Ingelheim am Rhein in Rheinland-Pfalz (80 Prozent).
In Niedersachsen geht die Schere zwar nicht ganz so weit auseinander, doch auch landesweit gibt es merkliche Unterschiede zwischen den Kommunen, wie die IHK-Daten ergaben. Die Gemeinde Gorleben weist mit 250 Prozent den niedrigsten Wert auf, gefolgt von Lohne (275 Prozent) und Vechta (280 Prozent). Den höchsten Hebesatz der Grundsteuer B fand man 2023 in Niedersachsen in der Gemeinde Sande mit 650 Prozent, knapp darunter Ritterhude mit 640 Prozent sowie die Stadt Barsinghausen mit 620 Prozent. Auch die Landeshauptstadt Hannover, Göttingen und Winsen (Aller) sind mit jeweils 600 Prozent unter den höchsten Hebesätzen in Niedersachsen vertreten.
Laut IHK sei es besonders wichtig, dass die Kommunen die neuen Steuerbescheide noch 2024 an die Immobilienbesitzerinnen und -besitzer übermitteln können. Dazu müssten die Gemeinden von den Finanzämtern der Landesfinanzverwaltung möglichst alle Neubewertungsergebnisse zu den Immobilien noch in der ersten Jahreshälfte 2024 erhalten.
„Auch in Zeiten erheblicher wirtschaftlicher Unsicherheiten drehen die niedersächsischen Kommunen weiter kräftig an der Steuerschraube und ziehen das Tempo im Vergleich zum Vorjahr sogar nochmals deutlich an“, erklärte Dr. Bernhard Brons, Präsident der niedersächsischen Industrie- und Handelskammer (IHKN). „In der aktuellen prekären wirtschaftlichen Lage sind Steuererhöhungen das Letzte, was Unternehmen und auch Bürger gebrauchen können. Wir appellieren daher an die Städte und Gemeinden, auf weitere Hebesatz-Steigerungen zu verzichten“, so der IHKN-Präsident weiter.
Er sorge sich um die künftige Situation für die Unternehmen. „Nach Umsetzung der Grundsteuer-Reform darf es zu keiner steuerlichen Mehrbelastung der Betriebe kommen“, sagte Brons. Von der Steuer seien neben privaten Hauseigentümern und Grundbesitzenden auch fast alle Unternehmen betroffen – entweder, weil sie über selbstgenutztes Grundvermögen verfügen oder als Mieter im Rahmen von Nebenkostenabrechnungen mit Grundsteuer belastet werden.