Somit ging es in der Hauptverhandlung lediglich um die Vorwürfe vom 13. und 14. Oktober 2022. Damals fühlte sich der seit 2003 arbeitslose Angeklagte in den Nachmittagsstunden wieder einmal durch die in der Nachbarswohnung spielenden Kinder in dem hellhörigen Mehrfamilienhauses gestört. Er schlug daraufhin immer wieder gegen die Wände zur Nachbarswohnung und rief lautstark Beleidigungen und Bedrohungen gegen die Bewohner aus. Als sich das Geschehen am Folgetag in den frühen Morgenstunden wiederholte, fielen die zum Teil volksverhetzenden Beschimpfungen noch drastischer aus.
Der Angeklagte räumte die Vorwürfe weitgehend ein. „Ich wollte doch nur meine Ruhe haben. Ich habe nur auf diese Ruhestörungen der Kinder reagiert“, begründete er sein Verhalten: „Die haben doch keinerlei Rücksicht auf mich genommen.“ Das sei skandalös gewesen.
Die alleinerziehende 36-jährige Mutter und Nachbarin des Angeklagten wohnt seit 2021 in der Wohnung und leidet nach eigenen Angaben stark unter den Vorfällen. „Meine Kinder reagieren verängstig auf den Nachbarn und trauen sich nicht mehr allein aus der Wohnung. Ich habe viele schlaflose Nächte“, erklärte sie als Zeugin und Geschädigte in der Hauptverhandlung.
Die Vorfälle habe sie online bei der Polizei angezeigt. Doch nach vorliegenden Erkenntnissen waren die bisherigen Ansprachen der Polizei gegenüber dem Angeklagten nicht nachhaltig erfolgreich. Daher liegt bereits eine Vielzahl neuer, ähnlich gelagerter Anzeigen gegen den 53-Jährigen vor.
Der Staatsanwalt sah die beiden Taten zum Abschluss als erwiesen an und forderte eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen je 10 Euro. „Das ist haarsträubend“, sagte der Beklagte, der den Gerichtssaal daraufhin „zum erstmöglichen Termin verlassen“ wollte. „Ich werde mich dem Urteil nicht beugen“, kündigte er an, bevor der Richter das Urteil verkündete und eine Geldstrafe von 110 Tagessätzen je 10 Euro gegen den Mann verhängte, der auch die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Revision beantragt werden.