Polizeisprecher Matthias Pintak sagt: „Damit Sie Ihr Zuhause während Ihrer Abwesenheit vor einem Einbruchdiebstahl schützen können, beachten Sie bitte folgende Punkte. Bitte schließen Sie auch bei kurzer Abwesenheit alle Fenster und Türen - insbesondere gekippte Fenster können leicht von außen geöffnet werden. Und Schlüssel nicht draußen deponieren, denn Einbrechern sind die Verstecke bekannt.“ Geschlossene Rollläden zur Tageszeit seien für potenzielle Einbrecher immer ein Indiz, dass niemand zu Hause ist. Und heruntergelassene Rollläden seien kein Einbruchschutz, sondern könnten leicht geöffnet oder zerstört werden.
„Binden Sie Ihre Nachbarschaft ein – eine gute Nachbarschaftshilfe kann einen belebten Eindruck erwecken, indem beispielsweise der Briefkasten regelmäßig geleert wird oder die Mülltonnen nur zur Leerungszeit draußen stehen. Seien Sie wachsam, wenn Sie über die Abwesenheit Ihrer Nachbarn Kenntnis haben und informieren Sie die Polizei, wenn Sie ungewöhnliche Feststellungen machen“, so Pintak.
Der Polizist hat noch einen weiteren wichtigen Tipp: „Natürlich möchte man jeden schönen Moment mit Freunden und Bekannten – auch digital – teilen, allerdings sollten Sie Ihre Abwesenheit nicht öffentlich teilen, gerade wenn Ihr Profil ,öffentlich’ ist.
Zusätzlich empfiehlt die Polizei eine mechanische Sicherung aller Fenster und Türen, damit ungebetene Gäste erst gar nicht hineinkommen. Ergänzende Sicherheit biete zum Beispiel eine Einbruch- und Überfall-Meldeanlage. Damit würden Einbruchsversuche automatisch gemeldet, und man könne den Alarm bei Gefahr auch selbst auslösen. Und man sollte eine Wertgegenstandsliste zu führen. Sie könne dabei helfen, die gesamten Wertgegenstände vollständig zu katalogisieren. Auf der Liste sollten alle Wertgegenstände notiert werden – so habe man alles im Blick und komme nach einem Diebstahl schneller an sein Hab und Gut. Gerade im Ernstfall erweise sich eine gute Kennzeichnung von Wertgegenständen als besonders wichtig – für die Polizei und insbesondere die Schadensregulierung mit der Hausratversicherung. Ergänzend sollte man die Wertgegenstände fotografieren.