Die Bundesförderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterliege zudem sehr hohen Anforderungen an die Energieeffizienz, was den geplanten Bau teuer macht. Sie sei nicht bei der KfW selbst, sondern über eine reguläre Bank oder Sparkasse zu beantragen. „Wichtig ist auch, dass der Förderantrag stets vor Baubeginn gestellt wird“, sagt Rehberg. „Andernfalls müssen die fördernden Institutionen den Antrag ablehnen.“ Auf die Förderung verlassen könne man sich allerdings nicht immer. In der Vergangenheit seien wiederholt Programme von einem Tag auf den anderen eingestellt worden, weil die Fördertöpfe der KfW bereits leer waren. Die KfW vergibt aber auch unter speziellen Bedingungen Darlehen mit besonders günstigen Zinssätzen, etwa für ein besonders energiesparendes Haus.
Wer eine Immobilie sein eigen nennt (egal ob Wohnung oder Haus) und diese selbst nutzt, kann die Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Alle, die in einer gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind sowie beispielsweise auch Beamte bekommen dabei für die Tilgung eines Immobilien-Darlehens die gleichen Zulagen und Steuervorteile wie für einen klassischen Riester-Sparvertrag.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), eine Unterbehörde des Bundeswirtschaftsministeriums, schüttet Fördermittel für die Erzeugung regenerativer Energie aus. Dazu zählen Holzpellet-Heizungen ebenso wie Solaranlagen oder Wärmepumpen.
Oft bieten einzelne Bundesländer, aber auch einzelne Kommunen noch besondere Förderprogramme für spezielle Zwecke an. Die KfW hat eine Online-Datenbank eingerichtet, über die das jeweils passende Förderprogramm gefunden werden kann. Diese ist unter www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/ zu finden.