Nach einem fröhlichen Besuch auf dem Maschsee-Fest in Hannover, bei dem es diverse alkoholische Getränke gab, kam es am 4. August 2023 auf dem Rückweg zum Hauptbahnhof gegen 2 Uhr morgens in der Innenstadt zu einem anfangs verbalen Streit zwischen dem Angeklagten uns seiner damaligen 18-jährigen Partnerin. Sie hatte sein Handy an sich genommen, um ein paar Chat-Nachrichten zu lesen. Da ihr nicht alle Nachrichten gefielen, zerstörte sie das Handy des 27-Jährigen. Er reagierte verärgert und schlug ihr ins Gesicht. Die 18-Jährige ging sofort zu Boden. Die von Passanten hinzugezogene Polizei stellte einen Blutalkoholwert von 1,69 Promille und Drogenkonsum beim Angeklagten fest.
Gegen 5 Uhr kam es auf einem Bahnsteig am Bahnhof in Hannover beim Warten auf den nächsten Zug in Richtung Peine zum erneuten Streit des Paares. Der Angeklagte soll die Geschädigte dabei mit den Händen am Hals gegen eine Wand gedrückt haben. Kurze Zeit später setzte sich der Streit zwischen Bahnhofsgelände und Fußgängertunnel fort. Dabei soll der Täter seiner Ex-Partnerin in den Hintern getreten haben. Ein vorbeikommender Polizist hat einen weiteren Schlag ins Gesicht der 18-Jährigen beobachtet. Der Täter wollte sich vom Tatort entfernen, wurde jedoch von der Polizei festgehalten. Dabei sagte er gegenüber den Beamten: „Ich hätte den Streit fortgesetzt, wenn ich nicht gestoppt worden wäre.“
Gegen 10 Uhr morgens in Peine angekommen, kam es zur erneuten Auseinandersetzung des Paares. Ein Zeuge beobachtete den Streit, als er mit seinem Auto an den beiden auf der Woltorfer Straße vorbeifuhr. Der 27-Jährige hatte sein Opfer mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen. Der Angeklagte räumte die Tatvorwürfe weitgehend in der Hauptverhandlung ein. Er erklärte: „Ich war angetrunken und meine Ex-Freundin war mir immer wieder hinterhergekommen und hat dauernd Streit gesucht. Sie hat mich damit provoziert – wir hatten eine toxische Beziehung.“
Und am 9. August 2023 soll es im Bereich Peiner Bahnhof und Stadtpark einen weiteren Vorfall gegeben haben. Im Stadtpark wurde die 18-Jährige von einem Unbekannten geschlagen. Eine Bekannte hörte ihre lauten Schreie aus dem Park. Der Täter entkam jedoch unerkannt. Die Polizei konnte ebenfalls keinen Tatbeteiligten ermitteln. Die Geschädigte gab an, dass es sich beim Schläger nicht um ihren Ex-Partner gehandelt habe. Auch der 27-Jährige stritt seine Tatbeteiligung mit den Worten ab: „Das war ich nicht. Ich war zu der Zeit doch ganz woanders.“
In ihrem Plädoyer stellte die Staatsanwältin bezüglich des Peiners fest: „Sie haben sich der Körperverletzung in vier Fällen schuldig gemacht.“ Sie forderte eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen je 50 Euro – insgesamt 7.000 Euro. Zusätzlich soll der Angeklagte die Kosten des Verfahrens tragen. Da der Vorwurf im Stadtpark nicht nachweisbar blieb, forderte die Staatsanwältin den Angeklagten in diesem Punkt der Anklage freizusprechen. Der Angeklagte sah sein Fehlverhalten ein und empfand die vorgeschlagene Geldstrafe als angemessen. „Es gibt kein Recht jemanden zu schlagen“, äußerte der 27-jährige Produktionshelfer.
Der vorsitzende Richter übernahm den Antrag der Staatsanwältin und verkündete sein Urteil mit einer Gesamt-Geldstrafe von 7.000 Euro und der angefallenen Verfahrenskosten wegen vierfacher vorsätzlicher Körperverletzung. Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden.