Da der aktuelle Flächennutzungsplan sieht für das Plangebiet in der Gemarkung Wendesse südöstlich der Ortschaft zwischen der Bundesstraße 444 und der Wendesser Landstraße Flächen für die Landwirtschaft vorsieht, ist eine Änderung nötig. Zudem muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Ausgewiesen werden soll ein sogenanntes „Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik“. Das Areal ist etwa 11,3 Hektar groß und über mehrere Wirtschaftswege erreichbar.
Es gibt aber einen Knackpunkt: Die Flächen sind im Raumordnungsprogramm als Vorhaltgebiet für die Landwirtschaft festgelegt. Solche Flächen sollen eigentlich für Freiflächen-Photovoltaikanlagen nicht in Anspruch genommen werden. Allerdings haben Kommunen die Möglichkeit, solchen Anlagen einen Vorrang einzuräumen, sofern die Ackerzahl – das ist ein Element zur Ermittlung der Bodengüte – dies zulässt. Das ist laut Verwaltung hier der Fall. Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegen laut Gesetz im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der nationalen Sicherheit. Deshalb kommt die Verwaltung der Stadt Peine zu dem Ergebnis, dass die Planung in diesem Fall dem Grundsatz der besonderen Bedeutung erneuerbarer Energien entspricht.
Was genau verbirgt sich hinter dem Vorhaben? Die Maxsolar GmbH plant die Errichtung und den Betrieb einer PV-FFA. Für die Planfassung zum Bauleitplanverfahren soll in enger Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachstellen sowie der Stadt Peine ein Konzept zur bestmöglichen Integration des Solarparks in Natur und Landschaft erarbeitet werden.Warum wurde diese Fläche ausgewählt? Die Eigentümer der landwirtschaftlichen Flächen haben die Firma Maxsolar kontaktiert, um die Eignung für PV-FFA prüfen zu lassen. Nach einer detaillierten und sorgfältigen Analyse wurde die Genehmigungsfähigkeit festgestellt. Ebenfalls positiv: Die Flächen sind nicht einsehbar und können trotzdem gut erschlossen werden. In drei Kilometern Entfernung ist ein Netzverknüpfungspunkt, und es wurden vor allem ertragsschwache Böden betrachtet. Ist es sicher, dass diese Anlage errichtet wird? Dafür müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Eine Anlage muss genehmigungsfähig, wirtschaftlich abbildbar und technisch realisierbar sein. Diese drei Kriterien wurden sorgfältigst von der Maxsolar geprüft und für positiv befunden. Weiterhin benötigt es die Zustimmung der Kommune. Der nächste Schritt ist die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Im gesamten Verfahren gibt es noch zwei weitere Abstimmungsrunden, bevor ein Bauantrag gestellt werden darf. Erst mit Erteilung der Baugenehmigung kann der Bau begonnen werden.Ist es sinnvoll, solche Anlagen auf Ackerflächen zu bauen? Um das von der Bundesregierung gesetzte Ziel zu erreichen, bis 2030 einen Anteil von 80 Prozent an erneuerbarer Energie zu erzielen, müssen auch Ackerflächen in die Planung einbezogen werden. PV-FFA stellen einen wichtigen Baustein für die Energiewende dar. Bis zum Jahr 2033 sollen 0,5 Prozent der Landesfläche für PV-FFA ausgewiesen oder durch Baugenehmigungen gesichert werden. Die vorliegenden Planungen leisten somit einen Beitrag zum Erreichen der niedersächsischen Ausbauziele.In Rücksprache mit den Flächeneigentümern dürfen die Flächen bei Wendesse nicht zum Anbau von Qualitätsweizen für Lebensmittel (Mehl) genutzt werden, der Ertrag ist nur für Tierfutter geeignet. Daher würden diese Flächen nicht aus der Nahrungsmittelproduktion für Menschen herausgenommen werden. Zudem liegt das Emissionsrisiko von Nitrat im Grundwasser bei einem mittleren bis hohen Wert. Durch den Bau einer PV-FFA und den Verzicht auf Düngemittel und Pestizide innerhalb des Solarparks wird ein Beitrag zur Verbesserung der Grundwasserqualität geleistet. Eine Aufwertung der Bodenqualität und die Etablierung von extensiv bewirtschafteten Flächen ist ebenfalls ein wichtiger Baustein für den Naturschutz vor Ort, der Vögeln, Insekten und aber auch anderen Tieren einen sicheren Rückzugsort ermöglicht.
Wäre es nicht besser, zunächst Flächen zu nutzen, die ohnehin schon bebaut oder versiegelt sind, etwa Dächer oder Parkplätze? Das passiert ebenfalls. Maxsolar arbeitet mit Unternehmen, Gewerbe und Industrie zusammen, um PV-Dachflächenanlagen dort zu installieren, wo die Energie sofort genutzt werden kann. Ziel der Bundesregierung ist der Zubau von Solaranlagen auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand mindestens im Umfang des Zubaus von Freiflächenanlagen. Somit leisten beide – sowohl Dach- als auch Freiflächenanlagen – einen wertvollen Beitrag zum Erreichen der deutschen Klimaziele. „Nur mit der Ausschöpfung aller Potenziale können wir gemeinsam mit den Gemeinden und Bürgern vor Ort diese ambitionierten Klimaziele erreichen“, heißt es von Maxsolar.