Am 26. August 2023 kam es gegen 16.20 Uhr in Peine auf dem Hof vor der Wohnung seiner Tochter zum verbalen Streitgespräch. Grundsätzlich ging es um die noch nicht verarbeitete Trennung des Peiners von seiner Ehefrau, die inzwischen in Berlin wohnt und über mehrere Jahre nebenbei eine weitere Beziehung geführt haben soll. Beim Streitgespräch waren der Angeklagte, seine Tochter und ihr damaliger Ex-Freund beteiligt. Der 44-Jährige fühlte sich durch den Ex-Freund provoziert, da er sich gegen seinen Wunsch immer mehr in das Familien-Gespräch einmischte. Die Streitigkeiten eskalierten sehr schnell, und der Peiner schlug dem Ex-Freund seiner Tochter ins Gesicht. Dieser zog sich dadurch eine blutende Wunde auf der linken Gesichtshälfte zu. Ob es sich dabei um einen Schlag mit der flachen Hand oder einen gezielten Faustschlag gehandelt hat, konnte im Prozess nicht sicher geklärt werden.
Der Angeklagte (44) räumte die Vorwürfe mit seinem Geständnis weitgehend ein. Allerdings zeigten seine Angaben deutliche Erinnerungslücken, sodass viele Detailangaben fehlten. „Der hat mich provoziert und ausgelacht, da sind mir die Sicherungen durchgebrannt“, erklärte der Angeklagte sein Verhalten und führte weiter aus: „Ich fühlte mich einfach schlecht von ihm behandelt.“ Am Folgetag entschuldigte sich der Peiner beim Geschädigten: „Das war Blödsinn von mir. Das hätte mir nicht passieren dürfen.“ Damit war der Streit für die beiden Kontrahenten beigelegt. Zwischenzeitlich sollen die zwei Männer eine Art „Kumpel-Beziehung“ führen.
Der Angeklagte steht jedoch aktuell wegen Vorverurteilungen mit Körperverletzungen unter doppelter Bewährungszeit. Um seine Aggressionen besser in den Griff zu bekommen hat er sich auf Anraten seiner Bewährungshelferin beim „Männer-Verein“ in Hannover zu Therapierunden angemeldet. Die Bewährungshelferin bescheinigte dem 44-Jährigen seine positive Mitarbeit und Zuverlässigkeit. Zusätzlich nimmt der Peiner erfolgreich an einer psycho-sozialen Beratung teil.
Aufgrund seines umfassenden Geständnisses konnte auf die weitere Anhörung der Zeugen in der Hauptverhandlung verzichtet werden. Der Geschädigte war trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zum Prozesstermin erschienen. Das Gericht verzichtete in Absprache mit dem Staatsanwalt auf Verhängung eines Ordnungsgeldes und wertete sein Verhalten als fehlendes Interesse an einer Weiterverfolgung der Straftat.
Auf Anregung des Verteidigers wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage für sechs Monate vorübergehend eingestellt. Der Angeklagte hat 600 Euro in Raten an den Hilfsverein Labora Peine zu zahlen. „Das ist der letzte Warnschuss für Sie. Ich möchte Sie hier nicht wiedersehen“, gab die Richterin dem Angeklagten mit auf seinen Weg.