„Für die Überwachung der Badewasserqualität ist grundsätzlich unser Gesundheitsamt zuständig“, erklärt der Sprecher der Verwaltung des Landkreises Peine, Fabian Laaß. Zur Beurteilung der Badegewässer aus hygienischer Sicht gibt es schon seit 1976 die Europäische Badegewässerrichtlinie, die 2006 novelliert wurde. Gecheckt wird aber nicht jedes Gewässer, sondern nur diejenigen, die als Badegewässer definiert werden. „Ein Badegewässer ist jeder Abschnitt eines Oberflächengewässers, bei dem die zuständige Behörde mit einer großen Zahl von Badenden rechnet und für den sie kein dauerhaftes Badeverbot erlassen hat oder nicht auf Dauer vom Baden abrät“, macht Laaß deutlich.
Zu den Badegewässern zählen also die bekannten Seen wie der Eixer oder der Wehnser See oder auch die Naturbäder im Peiner Land. Anders sieht es bei Gewässern wie der Fuhse und dem Mittellandkanal aus: Dort wird nicht mit einer großen Zahl von Badenden gerechnet, deshalb werden diese vom Gesundheitsamt auch nicht beprobt und Aussagen über die Wasserqualität können nicht getroffen werden. Übrigens: Welche Gewässer regelmäßig mit welchem Ergebnis überprüft werden, ist dem Badegewässer-Atlas Niedersachsen zu entnehmen.Bei der Beprobung von Badegewässern geht es in erster Linie um die Konzentration der Bakterien Escherichia coli (E. coli) und intestinale Enterokokken als Anzeigeorganismen für fäkale Verunreinigungen. Wenn diese zu hoch ist, zieht die Behörde Konsequenzen, wie es in diesem Jahr bereits beim Eixer See der Fall gewesen ist. Die Organismen, auf die das Gewässer getestet wird, sind selbst in der Regel keine Krankheitserreger. Sie kommen jedoch massenhaft im Darm von Warmblütern vor, sodass der Nachweis dieser Bakterien ein Hinweis auf eine fäkale Verunreinigung ist. Daraus lässt sich die Gefahr ableiten, dass über den Darm ausgeschiedene Krankheitserreger vorhanden sein könnten. „Diese Messungen wurden auch in der Seine vorgenommen, um die Badegewässerqualität vor dem olympischen Triathlon zu testen“, erläutert Laaß das Vorgehen.
Doch beim Baden in öffentlichen Gewässern spielt in Sachen Sicherheit nicht nur die Sauberkeit eine Rolle. Auch das ist zurzeit in Paris zu erleben: Triathleten haben die Strömung des Flusses kritisiert, die wegen der starken Regenfälle zurzeit deutlich höher ist als erhofft. „So eine Strömung habe ich beim Triathlon noch nicht erlebt“, berichtete etwa der deutsche Triathlet Jonas Schomborg nach dem Wettkampf. Die Österreicherin Lisa Perterer sei an einer Stelle „brutal abgetrieben“ worden: „Ich habe richtig Panik bekommen.“
Der Mittellandkanal ist per se nicht wegen seiner reißenden Strömung bekannt, aber dennoch birgt das Baden dort eine ganze Reihe von Gefahren. Deshalb hat die zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung Regeln und Verbote erstellt. So ist das Baden und Schwimmen im gesamten Schleusenbereich einschließlich der Schleusenvorhäfen verboten. Das gilt auch im Bereich von Brücken, Liegestellen, Häfen, Pumpwerken und Wehren jeweils 100 Meter in beiden Richtungen ober- und unterhalb. Achtung: „Durch Schleusungsvorgänge oder nahende beziehungsweise vorbeifahrende Schiffe entstehen Strömungen, die selbst geübte Schwimmer nicht bewältigen können“, warnt die Behörde.
Das Springen von Brücken stellt eine große Gefahr dar und ist daher streng verboten. Länger im Wasser liegende Treibhölzer, spitze Gegenstände oder leere Flaschen treiben nicht mehr an der Wasseroberfläche, sondern dicht unterhalb. Sie sind für „Brückenspringer“ nicht zu erkennen.
Gefahren gehen auch vom Schiffsverkehr aus: Der Binnenschiffer steuert sein Schiff vom Heck aus, das heißt, er hat eine Schiffslänge von über 100 Meter vor sich. Dadurch entsteht ein toter Winkel von mehreren 100 Metern vor dem Schiff. Einen Schwimmer in dieser Entfernung kann er nicht erkennen oder wahrnehmen. Für andere Wassersportler gibt es ebenfalls eine Reihe von Vorgaben.