Alle Jahre wieder gehört er schlichtweg zum Weihnachtsfest dazu: ein stattlicher Weihnachtsbaum. Ist das Schmuckstück ausgewählt, will es nach Hause transportiert werden. Der Verband natürlicher Weihnachtsbaum e.V. (VNWB) gibt Tipps, damit der Baum sicher zu Hause ankommt.
Reißt sich der Weihnachtsbaum beim unsachgemäßen Transport vom Autodach los und fliegt über Windschutzscheibe und Motorhaube hinweg, dann kann man sich glücklich schätzen, wenn außer ein paar Kratzern im Lack keine Schäden zu verzeichnen sind. Damit ähnliche oder schlimmere Szenarien nicht eintreten, sollte man einige Ratschläge befolgen.
Der erste lautet: Für einen sicheren Transport ist es ratsam, den Baum vom Händler in ein Schutznetz verpacken zu lassen. Das macht ihn kompakter und greifbarer. Zudem verringert das Verschnüren die Windanfälligkeit und den Luftwiderstand.
Je nach Größe des Autos lässt sich der Baum am besten im Kofferraum bei umgeklapptem Rücksitz transportieren. Passt der Baum komplett ins Auto, ist es sinnvoll, ihn mit der Spitze zuerst einzuladen. Ist der Baum länger als die Ladefläche, wird er mit dem Stamm zuerst eingeladen und bis zur Rückenlehne des Frontsitzes durchgeschoben.
Eine Decke schützt die Rückseite der Lehne gegen Kratzer. Ein stabiles Holzbrett zwischen Stamm und Lehne sorgt bei einer Vollbremsung dafür, dass der Stamm sich nicht in die Rückenlehne drückt. Auch ein PKW-Anhänger kann beim Baumtransport gute Dienste leisten.
Ungeachtet der Wahl des Transportmittels sollte der Baum stets mit geeigneten Spanngurten gegen Verrutschen gesichert werden. Beim Anhänger kann auch ein Ladungssicherungsnetz zum Einsatz kommen. Ein Durchladen des Baumes bis in die erste Sitzreihe hinein ist nicht empfehlenswert, da hierdurch die Sicht des Fahrers eingeschränkt werden kann.
Muss die Kofferraumklappe wegen des hinausragenden Baumes geöffnet bleiben, ist diese so weit wie möglich zu schließen und zu fixieren. Rücklichter, Bremslichter, Blinker und Kennzeichen müssen sichtbar bleiben.
Der Baum darf laut Paragraf 22 der Straßenverkehrsordnung höchstens eineinhalb Meter über das Heck des Fahrzeugs hinausragen. Ab einem Meter muss das Ende zudem mit einer roten Fahne – oder bei Dunkelheit mit einem roten Licht – gekennzeichnet werden. Diese Regel gilt auch dann, wenn der Baum auf dem Dach transportiert wird.
Zudem ist empfehlenswert, den Lack des Fahrzeugdachs mit einer Decke zu schützen. Der Baum sollte mit dem Stamm nach vorne auf das Dach gelegt und gegen Verrutschen gesichert werden. Das geht am besten bei Fahrzeugen mit Dachreling oder Dachgepäckträgern. Einer der Gurte wird dabei einmal um den Stamm herumgeführt. Einfache Schnüre oder Spanngummis - Gepäckspinnen - reichen nicht aus.
Wird der Baum nicht ordnungsgemäß transportiert und gefährdet dadurch andere Verkehrsteilnehmer, drohen ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Fehlen bei Überlänge die rote Fahne oder das rote Licht, beläuft sich die Strafe auf 25 Euro.