Denn innerhalb eines Quartals seien ihm drei Pakete abhandengekommen, darunter auch teurere Waren wie Deckenleuchten. „Da wurde ich schon skeptisch und hab präventiv eher an die Packstation liefern lassen.“ Außerdem will er eine Paketbox aufstellen. Haben Zusteller die Pakete dort eingeworfen, landen die Warensendungen zugriffssicher im Inneren des Behälters.
„In Mehrfamilienhäusern sieht das natürlich schon schwieriger aus“, sagt der Peiner. Auf jeden Fall rät er dazu, Abstellgenehmigungen zu widerrufen. Bei wertvolleren Warensendungen habe er für Zusteller zusätzlich Hinweise an die Tür geklebt, Pakete bitte nur persönlich abzugeben. „Das hat auch geklappt.“
Leider ist der Paket-Klau kein Einzelfall: „Tatsächlich ist das ein Dauerthema“, sagt Malte Jansen, Sprecher der Polizei in Peine. Und zu erwarten sei eine eher eine Zunahme solcher Taten. „Diebe haben immer mehr Gelegenheiten durch die Zunahme des Online-Versandhandels“, fügt der Sprecher hinzu. Er rät Betroffenen, Diebstahl oder Unterschlagung von Paketen in jedem Fall zur Anzeige zu bringen.„Wenn es Bilder aus Kameras gibt – umso besser“, erklärte der Sprecher. Bilder und Videos erleichterten die Verfolgung von Straftaten. So lässt sich zum Beispiel belegen, dass das Paket überhaupt geliefert wurde.
Präventiv könnten Empfänger zum Beispiel die Abgabe des Pakets beim Nachbarn wünschen. „Schwierig wird es, wenn sich der Zusteller nicht daran hält“, sagt Jansen. Es gebe Zusteller, welche Pakete kommentarlos vor der Haustür ablegten. Der Zeitdruck in der Branche ist groß. Das sieht auch Lütgemeier: „Das ist ein gesamtes systemisches Problem.“
Aber wer trägt die Kosten, wenn das Paket tatsächlich gestohlen wurde? Haben Kundinnen und Kunden etwas bei einem kommerziellen Anbieter bestellt, trägt dieser das Transportrisiko. „Selbst wenn ein Paket vor der eigenen Haustür abhandenkommt, können Betroffene in diesem Fall vom Händler die Neulieferung oder notfalls die Erstattung des Kaufpreises verlangen“, erklärte Tiana Schönbohm von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Was bei Lütgemeier auch der Fall war. „Amazon hat alles erstattet, ohne Nachfrage.“Handelt es sich jedoch um eine Sendung zwischen zwei Privatpersonen, ist die Situation eine andere. „Hier kann bei Verlust unter Umständen Schadensersatz vom Paketdienstleister gefordert werden“, fuhr Schönbohm fort. Als Absender können Verbraucherinnen und Verbraucher in der Regel zwischen versichertem und unversichertem Versand wählen. Was sich dabei empfiehlt, dürfte jeder vom Wert der versandten Ware und von den Bedingungen der jeweiligen Anbieter abhängig machen.Logistikunternehmen bieten unterschiedliche Haftungsgrenzen je nach Preis beziehungsweise Paketklasse an. Gegen Aufpreis werden auch spezielle Transportversicherungen für höherwertige Warensendungen angeboten.Aufmerksam sollten Empfänger beim Kleingedruckten sein: Anbieter verlangen von Verbraucherinnen teilweise Ablagegenehmigungen oder Abstellgenehmigungen. „Auf den ersten Blick mag dies bequem erscheinen, weil niemand zu Hause sein muss, um ein Paket anzunehmen. Kommt das Paket in einem solchen Fall aber abhanden, kommt es häufig zum Streit“, weiß Schönbohm. Entscheidend sei dann die Frage, ob das Paket als zugestellt gelten durfte.„Der Bundesgerichtshof hat bereits im Jahr 2020 entschieden, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der ein Paket als zugestellt gilt, wenn es an der vereinbarten Stelle kontaktlos abgestellt wird, Verbraucherinnen und Verbraucher unangemessen benachteiligt“, teilte die Verbraucherzentrale mit.Das Beschwerdeaufkommen im Zusammenhang mit Paketdienstleistungen sei hoch. „Gerade die Praxis, Ablagegenehmigungen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern einzuholen oder Pakete sogar ohne entsprechende Genehmigung einfach abzulegen, sehen wir äußerst kritisch“, betonte Schönbohm. „Wir empfehlen Verbraucherinnen und Verbrauchern, dieser Praxis ausdrücklich zu widersprechen.“