„Die erlassene Maßnahme war angemessen und hat auch beim Jahreswechsel 2023/24 zum gewünschten Erfolg geführt“, betont Peines Bürgermeister Klaus Saemann (SPD). Julia Semper, Leiterin des Polizeikommissariats Peine, ergänzt: „Die flexible Strategie der Polizei – auch den Personaleinsatz betreffend – war im letzten Jahr goldrichtig. Wo unser Eingreifen erforderlich war, wurden wir tätig. Das haben auch alle zur Kenntnis genommen.“
So sei der vergangene Jahreswechsel aus Polizeisicht relativ ereignisarm und friedlich verlaufen, sagt Polizeisprecher Malte Jansen. Dies sei sicherlich auch den gemeinsamen Bemühungen der Partner der Peiner Sicherheitsverbundes geschuldet.
Allerdings unterliege der Erlass eines - auch nur räumlich begrenzten - Böllerverbots engen Grenzen. Polizei und Stadt seien verpflichtet, die Voraussetzungen für ein Böllerverbot vor einem geplanten Erlass jedes Jahr erneut zu überprüfen. „Für den anstehenden Jahreswechsel wird seitens der Stadt keine Verordnung erlassen. Die Polizei wird das Einhalten der Regeln mit anderen geeigneten Mitteln bei Bedarf durchsetzen“, heißt es dazu von Seiten der Peiner Stadtverwaltung. Polizeichefin Julia Semper betont: „Auch wenn es zum Jahreswechsel kein Böllerverbot geben wird, sind wir präsent und werden das Einhalten der Regeln auch notfalls mit Nachdruck durchsetzen. Wir setzen in erster Linie auf Kommunikation.“
Zwar hatte die Silvester-Randale von 2022/2023 ein Nachspiel vor Gericht, allerdings wurde das Verfahren gegen zwei Männer vor dem Amtsgericht Peine gegen eine Geldauflage eingestellt. Es fehlten Zeugen, die sicher hätten sagen können, ob die beiden 26- und 28-Jährigen in der Silvesternacht 2022/2023 in Peine Böller auf Polizisten geworfen haben. Auch auf Videoaufnahmen hätten die Ermittler die beiden nicht zweifelsfrei identifizieren können.
Bei den massiven Angriffen, die sich innerhalb von etwa 20 Minuten an drei Orten ereigneten, erlitt eine zu dem Zeitpunkt 30-jährige Polizistin ein Knalltrauma, zudem wurden vier Streifenwagen beschädigt. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 1.500 Euro.
Die beiden Angeklagten, denen fahrlässige Körperverletzung, schwerer Landfriedensbruch und Sachbeschädigung vorgeworfen wurden, hatten zwar eingeräumt, vor Ort gewesen zu sein, aber nicht die Taten zugegeben. Weitere Täter konnten nicht zugeordnet werden.
Deutliche Worte fand die Staatsanwältin im Anschluss an den Prozess: „Wir haben in dem Video gesehen, was die Polizisten in der Nacht durchgemacht haben. Das hier war keine Bagatelle. Gewalt gegen die Polizei geht gar nicht, und wir verfolgen solche Vorfälle mit aller uns zur Verfügung stehender Härte“, betonte sie. Umso ärgerlicher sei der Ausgang dieses Prozesses. Um Täter in Fällen wie diesen überführen zu können, forderte sie eine bessere technische Ausstattung der Polizei und deutlich mehr Personal.