Der Vorfall ereignete sich am 9. Mai gegen 23.30 Uhr: Eine Polizeistreife hielt den 38-Jährigen im Bereich der Peiner Kernstadt an. Den Beamten gegenüber habe sich der Angeklagte „verbal aggressiv verhalten“, hieß es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Mehrere Beleidigungen seien gefallen, auch Drohungen wie „ich reiß' dich in Stücke“. Außerdem soll der 38-Jährige mindestens zweimal den Arm zum Hitlergruß ausgestreckt und unter anderem zu den Polizisten gesagt haben: „So einen Aufriss für einen Deutschen, bei Kanaken würdet ihr das nicht machen!“ Dies bestätigte ein als Zeuge geladener Polizist, der beim entsprechenden Einsatz dabei gewesen ist.
Der Angeklagte wurde am Abend des 9. Mai zwecks Entnahme einer Blutprobe ins Klinikum gebracht, wobei ihm die Beamten sicherheitshalber Handfesseln anlegten. Neben 2,47 Promille wurden im Blut Betäubungsmittel festgestellt – allerdings kam später heraus, dass es sich dabei um vom Arzt verschriebene Medikamente handelte. Am Tag darauf habe der Peiner bei der Polizei angerufen. Laut eigener Aussage konnte er sich wegen des hohen Alkoholpegels so gut wie gar nicht an den Vorabend erinnern, er habe nur noch gewusst, dass ihn die Polizei kontrolliert hat. Eigentlich habe er wissen wollen, ob er wieder mit dem Rad fahren darf. Daraufhin habe man ihm gesagt, wie er sich den Beamten gegenüber verhalten hat.
Dies habe den Angeklagten selbst schockiert. „Es war ein für ihn völlig untypisches Verhalten“, versicherte der Verteidiger vor Gericht. Der 38-Jährige habe auch sofort Reue gezeigt und sich telefonisch bei der Polizei entschuldigt. Darüber hinaus habe er seit dem Vorfall keinen Alkohol mehr angerührt.
Angeklagt war der Peiner wegen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie wegen der Beleidigung und Bedrohung von Polizeibeamten. Von einer Anklage wegen Volksverhetzung wurde abgesehen, was Glück für den Angeklagten gewesen sei, wie die Richterin anmerkte. Vorbestraft ist der 38-Jährige nicht, auch sei er sowohl vor als auch nach dem 9. Mai aus polizeilicher Sicht nicht auffällig gewesen.
Trotz Reue und Geständnis des Angeklagten meinte die Staatsanwältin mit Blick auf die vom 38-Jährigen geäußerten Beleidigungen und Drohungen: „Das war mehr als nur eine Entgleisung. Alkoholisiert oder nicht, so etwas geht halt nicht.“ Beantragt wurden seitens der Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1.600 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot für den Angeklagten. Der Verteidiger bat darum, das Fahrverbot nicht zu verhängen, da es für seinen Mandanten bedeuten würde, dass er nicht mehr zur Arbeit kommt. Er begründete dies damit, dass der Angeklagte nachweislich ohnehin nur eine sehr kurze Strecke betrunken mit dem Fahrrad zurückgelegt und dabei in erster Linie sich selbst gefährdet habe. Der 38-Jährige selbst beteuerte abschließend: „Ich möchte noch einmal sagen, dass es mir leidtut. So ein Vorfall wird nicht wieder vorkommen.“ Das Urteil fiel für den Angeklagtem am Ende relativ milde aus: Er muss eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro zahlen, auf das Verhängen eines Fahrverbots wurde verzichtet.