Hitlergruß beim Schützenfest:
18-Jähriger vor Gericht
Weitere Vorwürfe: Beleidigung von Polizeibeamten und Körperverletzung auf dem Festplatz in Bülten

Mildes Urteil am Peiner Amtsgericht: Ein 18-jähriger Randalierer hatte unter anderem Polizisten beschimpft. Er bleibt aber auf freiem Fuß. Foto: Kluge
Peine. Ein 18-jähriger Angeklagter musste sich jetzt vor dem Schöffengericht am Peiner Amtsgericht wegen Beleidigung von Polizeibeamten, Streitigkeiten, Körperverletzung und versuchter gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Im Juni des vergangenen Jahres war es auf dem Weg zum Schützenfest in Bülten zu einem Streitgespräch zwischen dem jungen Angeklagten und zwei Polizisten gekommen, die während eines Streifengangs auf den Angeklagten trafen. Im Gespräch sei der 18-Jährige aggressiv aufgetreten und habe die Beamten mehrmals beleidigt, sagtren sie später. Da der Angeklagte der Polizei bereits in der Vergangenheit unangenehm aufgefallen war, brachten die Beamten den Vorfall zur Anzeige.

Kurze Zeit später kam es auf dem Schützenplatz in Bülten nach mehreren glaubhaften Zeugenaussagen zur Körperverletzung durch den verärgerten, aggressiven Angeklagten. Der 18-Jährige verließ dann den Festplatz und kehrte kurze Zeit später mit einem Spaten bewaffnet zurück. Er drohte damit, den Streit mit dem gefährlichen Werkzeug fortzusetzen, und kündigte eine Körperverletzung an. Noch im Beisein der daraufhin herbeigerufenen Polizisten gab der 18-Jährige weitere Beleidigungen und Drohungen von sich. Dann hob er nach Zeugenangaben seinen rechten Arm und zeigte einen Hitlergruß.

Zur Hauptverhandlung waren acht Zeugen geladen, die mit ihren Aussagen zur Aufklärung des Falls beitrugen. Der Angeklagte war bereits in der Vergangenheit mehrfach deutlich unangenehm aufgefallen und daher gerichtsbekannt. Unter anderem hat er Eintragungen im Bundeszentralregister wegen Beleidigung und Körperverletzung.

Nach intensiver Beratung mit den Schöffen und um den jungen Mann in seiner weiteren Entwicklung möglichst positiv zu unterstützen, entschied der Richter nach dem Jugendrecht. Das Urteil: ein Jahr Freiheitsstrafe, die für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurde. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Zusätzlich wurden weitere Auflagen verhängt: Der 18-Jährige hat auf Weisung und nach Absprache mit der Jugendgerichtshilfe eine Alkoholsuchtberatung sowie eine Berufsberatung und einen sozialen Trainingskursus zu besuchen.

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