Hierzu müssten die Biosicherheitsmaßnahmen überprüft und unbedingt konsequent eingehalten werden. „Der geringste Verdacht einer Einschleppung des MKS-Virus ist unverzüglich durch Tierärzte abklären zu lassen. Da über das Ausmaß der Seuche noch nichts bekannt ist, sollte man auf die Teilnahme an Jagden in Brandenburg vorerst verzichten“, so Laaß.
Das MKS-Virus ist sehr widerstandsfähig, kann in der Umwelt oder auch in Fleisch- und Milcherzeugnissen (Reiseproviant aus Gebieten, in denen die MKS verbreitet ist, beispielsweise Türkei, Naher Osten, viele Länder Asiens und Afrikas) teils über Monate bis Jahre ansteckungsfähig bleiben und beispielsweise auch durch Schuhe oder Ausrüstungsgegenstände verschleppt werden.
Auch Reisende nach und von Brandenburg werden daher gebeten, bei Aufenthalten und Durchreisen nahe des Ausbruchsgebietes im Landkreis Märkisch Oderland/Berlin die dortigen Sperrgebietsregelungen unbedingt zu beachten und gegebenenfalls nötige Hygienemaßnahmen zu befolgen.
Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) teilt mit, dass entsprechende Bekämpfungs- und Schutzmaßnahmen durch die zuständigen Behörden im Landkreis Märkisch-Oderland eingeleitet worden seien. Die epidemiologischen Ermittlungen zur Eintragsursache liefen. Niedersachsen sei aktuell nicht von Sperrzonen betroffen. Allerdings habe Deutschland durch den Ausbruch den Status „MKS-frei“ verloren. Dies geht mit entsprechenden Handelseinschränkungen einher.
Aufgrund dieser Situation werde von einem deutlich erhöhten Risiko einer Einschleppung des Erregers in niedersächsische Klauentierbetriebe durch überregionale Veranstaltungen mit Nutztieren ausgegangen. Insbesondere aktuell anstehenden Auktionen mit Rindern könnten ein großes Einschleppungsrisiko darstellen.
Daher sieht das Laves, als zuständige Behörde für überregionale Veranstaltungen, gemäß Paragraf 4 der Viehverkehrsverordnungfolgende Maßnahmen vor:■ Veranstaltungen mit Klauentieren werden unverzüglich bis einschließlich 17. Januar untersagt.
■ Veranstaltungen mit Pferden und Geflügel werden bis einschließlich 17. Januar wie folgt beschränkt:
■ Teilnehmende Tiere dürfen nicht aus Beständen stammen, in denen zusätzlich auch Klauentiere gehalten werden.
■ Teilnehmende Personen (Reiter und Begleitung/Aussteller und Begleitung) dürfen in den letzten 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn keinen Kontakt zu Klauentieren gehabt haben.
■ Transportfahrzeuge dürfen in den 48 Stunden vor der Veranstaltung nicht für den Transport von Klauentieren genutzt worden sein und müssen vor Nutzung gereinigt und desinfiziert werden.
■ diese Verpflichtungen sind durch die Teilnehmer schriftlich zu erklären und müssen durch den Veranstalter gesammelt und, bis weitere Anweisung erfolgen, verwahrt werden.
Anzeichen für eine mögliche Infektion können sein:
■ Störung des Allgemeinbefindens (Fieber, Appetitlosigkeit, Teilnahmslosigkeit),
■ Blasenbildung im Bereich der Lippen, des Zahnfleisches und auf der Zunge,
■ Blasenbildung im Bereich der Klauen, insbesondere im Zwischenklauenbereich,
■ Blasenbildung im Bereich der Euter- und Zitzenhaut sowie ggf. Milchrückgang,
■ Vermehrtes Speicheln bei erkrankten Tieren,
■ Schmerzen beim Aufstehen und Lahmen beim Gehen (insbesondere Schafe).