Vor allem heißt es: Ruhe bewahren! Oberste Priorität haben die Absicherung der Unfallstelle und Erste Hilfe für Verletzte. Zunächst sollte man die Warnblinkanlage einschalten, die Warnweste anziehen und das Warndreieck ausreichend weit entfernt aufstellen, um andere Fahrerinnen und Fahrer auf die Gefahrenstelle aufmerksam zu machen. Anschließend leistet man Verletzten Erste Hilfe und ruft zusätzlich zur Polizei (Notrufnummer 110) unbedingt die Feuerwehr (112) an, falls Betriebsstoffe ausgelaufen oder Personen verletzt sind.
Für die Schadenregulierung durch die Versicherung und mögliche Rechtsstreitigkeiten ist die Dokumentation der Unfallstelle wichtig. Sinnvoll ist es daher, Unfallort, Fahrzeuge und Schäden zu fotografieren und eine detaillierte Skizze des Unfallhergangs anzufertigen.
Am besten notiert man sich Datum, Uhrzeit, Straßenzustand und Wetterbedingungen. Nicht vergessen: Personalien und Versicherungsdaten der beteiligten Personen austauschen sowie die Kontaktdaten möglicher Zeuginnen und Zeugen aufschreiben. Der eigenen Versicherung sollte man den Unfall so schnell wie möglich melden.
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung schützt vor rechtlichen Streitigkeiten im Straßenverkehr sowie finanziellen Belastungen. Sie hilft beispielsweise, wenn Beteiligten nach einem Verkehrsunfall fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen wird oder Führerscheinentzug droht. Zum Service der Versicherer gehört oft eine unabhängige telefonische Rechtsberatung.
Außerdem werden kompetente Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vermittelt. Auch außergerichtliche Streitbeilegung über Mediation wird ermöglicht. Bei einem Rechtsstreit trägt die Rechtsschutzversicherung die Prozesskosten. Die Kfz-Haftpflicht kümmert sich um die Ansprüche der Geschädigten. Und wer haften muss, kann sich den Schaden am eigenen Fahrzeug trotzdem bezahlen lassen: Hier übernimmt die Vollkaskoversicherung.