Das richtige Alter der beiden Minderjährigen einzuschätzen, fiel den Verkäufern schwer. „Dennoch müssen die rechtlichen Vorgaben des Jugendschutzgesetzes eingehalten werden. Im Zweifelsfall bedeutet dies, sich den Ausweis der jungen Menschen vorzeigen zu lassen“, erklärt stellvertretende Kreissprecherin Katja Schröder.
Das Jugendschutzgesetz regelt den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit und besagt unter anderem, dass der Verkauf von Wein, Bier und Sekt an Jugendliche unter 16 Jahren und Tabakwaren und Spirituosen an Jugendliche unter 18 Jahren verboten ist. Verstöße dagegen können mit einer Ordnungswidrigkeit bis zu 1.000 Euro bestraft werden. „Uns geht es nicht darum, jemanden auf frischer Tat zu erwischen. Vielmehr sind Testkäufe ein wirksames Instrument zur Sensibilisierung des Verkaufspersonals. Wer einmal den Fehler gemacht hat, wird beim nächsten Mal viel aufmerksamer hinschauen“, so Schröder.
Eine Gruppe Jugendlicher, die der Polizei bei den Kontrollen aufgefallen war, hatte Cannabis bei sich. Da sowohl der Besitz, als auch der Konsum für Minderjährige verboten ist, mussten die Jugendlichen das Cannabis abgeben und die Polizei mit auf die Wache begleiten. Von dort holten sie ihre Erziehungsberechtigten ab.
Weitere Kontrollen und Testkäufe werden zeitnah wieder erfolgen.