Die Abschlagsforderungen dürfen nur dem Wertzuwachs des Bauwerks auf dem Grundstück entsprechen. Der Bauherr zahlt also ausschließlich für das, was tatsächlich an Leistung erbracht wurde. Daher ist es wichtig, immer den Baufortschritt im Auge zu behalten. Als grobe Leitlinie gilt: Bis zur Fertigstellung des Rohbaus sollten maximal etwa 50 Prozent der Bausumme ausgeschüttet sein. Mit einer baubegleitenden Qualitätskontrolle durch einen Bauherrenberater können sich Hausbauer absichern: Der unabhängige Sachverständige kontrolliert regelmäßig den Baufortschritt, die Qualität und die vertragsgemäße Ausführung der Arbeiten. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Infos und Berateradressen in ganz Deutschland.
Eine gesetzlich geregelte Fertigstellungssicherheit soll die pünktliche und mängelfreie Fertigstellung des neuen Hauses absichern. Hierfür kann der Bauherr fünf Prozent der Bausumme bei der ersten Abschlagszahlung einbehalten, alternativ übergibt der Bauunternehmer eine Bankbürgschaft oder Fertigstellungsversicherung in der entsprechenden Höhe. Die Sicherheit greift auch im Falle einer Insolvenz des Bauunternehmens. Mit der einbehaltenen Summe können eventuelle Zusatzkosten zumindest abgemildert werden.
In der fünfjährigen Gewährleistungszeit, die mit der Bauabnahme beginnt, muss der Bauunternehmer ausführungsbedingte Mängel am Haus auf seine Kosten beheben. Wenn die Firma in dieser Zeit zahlungsunfähig wird, drohen Bauherren auf den Mängelbeseitigungskosten sitzen zu bleiben. Um dies zu vermeiden, kann der Verbraucher eine Gewährleistungsbürgschaft einfordern. Diese ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, viele seriöse Firmen sind jedoch bereit, hierfür eine Versicherung oder Bankbürgschaft zu stellen.