Ein 38-jähriger Angeklagter ließ durch seinen Verteidiger eine schriftliche Erklärung verlesen. Weitere Fragen wollte er nicht beantworten. Laut Staatsanwaltschaft wird er angeklagt, seine 51- und 34-jährigen Mitangeklagten dazu angestiftet zu haben, am 14. März 2024 jeweils eine Flasche mit Brandbeschleuniger gegen das Haus in der Schäferstraße geworfen zu haben. An der Tat am Himmelfahrtstag vergangenen Jahres sei er nicht beteiligt gewesen, so sein Verteidiger.
In der Erklärung gab der Angeklagte (38) an, er würde den 34-jährigen Mitangeklagten nicht kennen, der 51-Jährige sei eine Bekanntschaft. Von ihren Kontakten untereinander habe er nichts gewusst. In dem Chat seines Mandanten mit dem 51-Jährigen habe dieser geschrieben „Bruder, guck mal - über die Feiertage ist viel Polizei unterwegs“. Dieser Hinweis könne sich offensichtlich nur auf die Osterfeiertage beziehen, so der Verteidiger. Wenn der Chat seines Mandanten am 29. Februar 2024 um 16.42 Uhr mit den Worten „Es wurde verkündet“ als Geldübergabe verstanden werde, sei dies falsch. Der 35-jährige Mitangeklagte und angebliche Geldempfänger habe bis 22.30 Uhr bei VW gearbeitet.
Der Verteidiger stellte dann den Antrag, den Haftbefehl gegen seinen Mandanten aufzuheben, da er unter anderem nicht aktiv an den Tatvorbereitungen beteiligt gewesen sei und jeglicher Nachweis über seine Beteiligung fehle. Zufrieden mit den Angaben des 38-Jährigen in der Verteidigererklärung schien einer der Verteidiger des Bauunternehmers zu sein. Er habe Schlimmeres befürchtet, äußerte er außerhalb der Hauptverhandlung auf dem Gerichtsflur gegenüber Familienmitgliedern des Bauunternehmers.
Sichtlich aufgebracht war am Ende des Verhandlungstages der Anwalt, der die Opfer der Brandanschläge vertritt. Er kritisierte, dass seinen Mandanten ständig unterstellt werde, zu lügen. Kurz zuvor hatte ein Verteidiger Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Sohnes der 74-jährigen Mieterin geäußert. Der Prozess wird mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgeführt.