Ereignet hat sich der Vorfall im vergangenen Mai. Der Angeklagte befand sich im Eingangsbereich des Mehrfamilienhauses, als der 72-jährige Nachbar das Gebäude betreten wollte. Beide waren in der Vergangenheit schon öfter aneinandergeraten, oftmals wegen der Hausordnung und Mülltrennung, an die sich der Angeklagte laut dem 72-Jährigen nicht gehalten habe.
Da sich offenbar ein weiterer Streit anbahnte, auf den der 36-Jährige „keinen Bock“ hatte, sprühte er mit einer Flasche Desinfektionsmittel in Richtung Kopf und Körper seines Nachbarn. Dabei geriet Flüssigkeit in die Augen des 72-Jährigen, was zur Reizung, Anschwellung und starker Rötung des Gesichts führte. Der Geschädigte informierte daraufhin die Polizei und erstattete Anzeige. Folgeschäden trug er nicht davon, auch auf eine ärztliche Versorgung konnte verzichtet werden.
Die Sprühflasche mit Desinfektionsmittel habe er wegen einer Handverletzung, die er sich kurz zuvor zugezogen habe, bei sich gehabt, erklärte der Angeklagte. „Es war dumm von mir, dass ich die Tat begangen habe“, räumte er ein. Er entschuldigte sich beim Geschädigten, der die Entschuldigung annahm.
Laut Bewährungshilfe zeigt der Angeklagte eine „aufbrausende Neigung“. 16 Einträge im Bundeszentralregister hat der 36-Jährige bereits, unter anderem wegen Beleidigungen, Betrugs, Drogenhandels und Fahrens ohne Versicherungsschutz. Während seiner Bewährungszeiten sei der 36-Jährige immer wieder straffällig geworden, weswegen er als „Bewährungsversager“ gelte.
In ihrem Plädoyer sah die Staatsanwältin den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung als erfüllt an. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, wobei sie eine weitere Bewährung ausschloss.
Der Verteidiger bestätigte, dass sein Mandant, den er schon länger kenne, eine „kurze Zündschnur“ habe. Um dem Angeklagten „seinen Lebensweg nicht zu verbauen“ und ihm die Chance auf den Erhalt seines Arbeitsplatzes zu geben, schlug der Verteidiger für seinen Mandanten eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, die nochmals zur Bewährung ausgesetzt wird, vor. Der Angeklagte erklärte: „Ja, ich bin zwischenzeitlich tief gefallen. Jetzt habe ich endlich wieder eine feste Arbeit, die ich gern behalten möchte. Daher möchte ich eine letzte Chance bekommen.“
Diese bekam der 36-Jährige allerdings nicht. Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde der Angeklagte zu zehn Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Gegen das Urteil kann allerdings noch Revision eingelegt werden.