Bei den beiden Angeklagten handelt es sich um einen 21-jährigen Auszubildenden und einen 20-jährigen Logistikmitarbeiter. Beide waren gemeinsam am Abend des 3. Januars 2024 auf der Autobahn 2 unterwegs. In Höhe der Abfahrt Peine-Ost wurde das Fahrzeug bei einer allgemeinen Kraftfahrzeugkontrolle durch die Autobahnpolizei angehalten. Schnell stellten die Beamten den Marihuana-Geruch im Wagen der Angeklagten fest.
Bei der anschließenden Durchsuchung des Autos fanden die Beamten diverse Drogen, die teilweise in Portionsbeuteln auf einer Klemmleiste fixiert waren. Ferner beschlagnahmten die Polizisten einen Crusher (kleine tragbare Gewürz- und Kräutermühle), eine Feinwaage, ein defektes Klappmesser sowie 1.500 Euro Bargeld, wie die Staatsanwaltschaft auflistete.
Im Anschluss an die Kontrolle des Fahrzeugs durchsuchten Polizisten die Wohnungen der beiden Angeklagten. Auch hier war die Polizei erfolgreich: Es wurden weitere geringe Mengen an Betäubungsmitteln und zwei Handys sichergestellt.
„Ich habe meinen Ex-Freund nur aus Hannover abgeholt und wusste nichts von den Betäubungsmitteln, die er bei sich hatte“, beteuerte der 21-jährige Fahrer. Er gab jedoch zu, dass das defekte Klappmesser ihm gehöre. Die beiden Angeklagten räumten über ihre Verteidiger ein, Drogenkonsumenten zu sein. Der 20-jährige Angeklagte gab schließlich zu, dass er die Drogen in Hannover gekauft hatte. 400 Euro will er nach seinen Angaben für 100 Gramm Marihuana bezahlt haben. „Das war alles für meinen Eigenbedarf. Je Tag hatte ich rund fünf Gramm konsumiert. Die Menge hat dann etwa für 20 Tage gereicht“, erklärte der 20-jährige Peiner in der Hauptverhandlung.
Trotz des Vorwurfs, mit Betäubungsmitteln zu handeln, konnten die an der Untersuchung beteiligten Polizisten keinen Nachweis für mögliche Drogengeschäfte finden. Nach der Beweisaufnahme sahen der Vorsitzende Richter und der Oberstaatsanwalt die Sachlage ähnlich. Sie nahmen den Vorwurf, Handel mit Betäubungsmitteln zu betreiben, zurück und stellten das Verfahren gegen den 21-jährigen Fahrer des Fahrzeugs ein. Ihm wurde die Rückerstattung seiner Ausgaben zugesichert, beide Angeklagte erhalten ihre sichergestellten Handys zurück.Der 20-jährige Angeklagte stand jedoch nicht das erste Mal vor Gericht. Er war bereits in der Vergangenheit ebenfalls wegen Handels und Besitzes von Drogen mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Die Jugendgerichtshelferin bescheinigte ihm eine Reifeverzögerung. Auch hatte er zwar seinen Hauptschulabschluss gemacht, eine Ausbildung jedoch nicht zu Ende geführt.
In seinem Plädoyer sah der Oberstaatsanwalt den unerlaubten Besitz von Drogen als gegeben an. Er forderte nach dem Jugendstrafrecht die Zahlung von 600 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung. Zusätzlich wurden dem Angeklagten (20) die Kosten des Verfahrens auferlegt.
Während der Verteidiger für seinen Mandanten auf eine geringe Strafe hoffte, schloss sich der Vorsitzende Richter mit seinem Urteil der Forderung des Oberstaatsanwalts an. Der 20-Jährige muss nun 600 Euro an die gemeinnützige Einrichtung Labora Peine zahlen.
Alle Prozessbeteiligten verzichteten auf eine mögliche Revision. Das Urteil wurde somit direkt rechtskräftig.