Gefährliche Körperverletzung auf Lengeder Schützenfest landete im Amtsgericht Peine
Schädelbasisbruch und geprellte Nase - Auseinandersetzung endet im Klinikum Salzgitter

Verhandelt wurde der Fall im Amtsgericht Peine.Foto: Ralf Büchler
Peine/Lengede. Blutiger Fall: Ein 27-jähriger Angeklagter aus Lengede und sein 28-jähriger Bekannter mussten sich wegen des Vorwurfs der gemeinschaftlich begangenen gefährlichen Körperverletzung im Amtsgericht Peine verantworten. Eine Schulklasse des achten Jahrgangs der Realschule Ilsede war bei der öffentlichen Sitzung zu Gast und sorgte damit für einen vollen Sitzungssaal.

Den Angeklagten wurde vorgeworfen, dass sie am 28. Mai 2023 zum Ende des Lengeder Schützenfestes nach dem Verlassen des Festzeltes eine verbale Auseinandersetzung mit weiteren Gästen begannen. Dieser harmlos beginnende Streit ging leider in eine handfeste Auseinandersetzung über.

Dabei wurde ein 26-Jähriger aus Gadenstedt von jeweils mindestens einem Faustschlag der Angeklagten am Kopf getroffen. Der Geschädigte fiel zu Boden und landete mit dem Hinterkopf auf dem Bordstein der Straße. Er wurde bewusstlos und musste mit einem Rettungswagen ins Klinikum Salzgitter gefahren werden. Dort stellten die Ärzte einen Schädelbasisbruch sowie eine geprellte Nase fest. Die am Streit beteiligten Personen hatten während des Schützenfestes reichlich Alkohol konsumiert. Die beiden Angeklagten räumten die Tatvorwürfe - trotz einiger alkoholbedingter Erinnerungslücken - weitgehend ein.

Das 26-jährige Opfer litt noch ein dreiviertel Jahr nach der Tat unter den schmerzlichen Folgen. Die Täter hatten sich nach ihren Angaben beim Geschädigten entschuldigt.

Ein 21-jähriger Mann aus Gadenstedt, der ebenfalls als Zeuge und eventuell Geschädigter geladen war, konnte sich in der Hauptverhandlung nach seinen Angaben an keine Details des Tatverlaufs erinnern, obwohl er auch Schläge von den Angeklagten abbekommen haben soll. Die Vorsitzende Richterin schlug daraufhin vor, diesen zweiten Tatvorwurf fallen zu lassen, da er nicht sicher beweisbar war. Mit Zustimmung der Prozessbeteiligten wurde dieser Teil des Verfahrens zu Lasten der Staatskasse eingestellt.

Im Bundeszentralregister (BZR) wurden bisher jeweils zwei Einträge für die Angeklagten festgehalten. Der 27-Jährige war bisher wegen einer Trunkenheitsfahrt ohne Fahrerlaubnis sowie besonders schweren Diebstahls aufgefallen. Für den 28-jährigen Angeklagten stehen unerlaubtes Handeln mit Drogen und eine Trunkenheitsfahrt im BZR.

In ihrem Plädoyer stellte die Staatsanwältin die Tatvorwürfe aus der Anklage weitgehend als bestätigt fest. Nach ihrer Einschätzung handelt es sich um eine gemeinschaftliche, gefährliche Körperverletzung in einem minderschweren Fall. Dabei spielten der erhebliche Alkoholkonsum sowie die schweren Verletzungen beim Geschädigten eine wichtige Rolle. Als tat- und schuldangemessen forderte sie eine Geldstrafe von jeweils 100 Tagessätzen je 40 Euro, gesamt 4.000 Euro für die Körperverletzung. Da der 27-Jährige eine noch nicht vollständig bezahlte Strafe aufweist, erhöhte sie ihren Antrag auf seine Geldstrafe als Gesamtstrafe auf 145 Tagessätze je 40 Euro, gesamt 5.800 Euro.

Als Freiheitsstrafe verkündete die Vorsitzende Richterin für den 28-jährigen Mann sechs Monate, die für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden. Der 27-Jährige bekam wegen seiner noch nicht beglichenen Altstrafe sieben Monate Freiheitsstrafe, die ebenfalls auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Zusätzlich haben die Täter jeweils 600 Euro (Raten je 200 Euro/monatlich) an die Staatskasse zu zahlen, jeden Wohnungswechsel dem Gericht sofort anzuzeigen und gemeinsam die Kosten des Verfahrens zu tragen

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