Mangelhafte Friseursalons und Barbershops: Gibt es Schließungen?
Bei Kontrolle wurden teils gravierende Verstöße festgestellt – Anhörung der Betreiber

Ein Friseur schneidet einem Kunden die Haare.Foto: shironosov iStock
Kreis Peine. Mangelnde Hygiene, kein Meister oder Betriebsleiter vor Ort und Verstöße gegen den Mindestlohn: Bei einer Kontrolle von sieben Haarsalons und Barbershops in der Peiner Innenstadt und in Stederdorf gab es einiges zu beanstanden. Wie geht es nun weiter?

„Bei einem Friseursalon ist die Sachlage so, dass ohne Gewerbeanmeldung, ohne Eintragung in die Handwerksrolle und ohne angestellte Betriebsleiterin ein Betrieb eröffnet wurde“, erklärt der Sprecher der Peiner Landkreisverwaltung, Fabian Laaß.

Die Handwerkskammer habe den Landkreis Peine als zuständige Behörde um Einleitung entsprechender Ermittlungen und Verbot des Handwerks nach Paragraf, 16 Absatz 3 der Handwerksordnung gebeten.

Dort steht sinngemäß, dass die zuständige Behörde die Fortsetzung des Betriebs untersagen kann, wenn „der selbstständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe entgegen den Verordnungen der Handwerksordnung ausgeübt wird“. Erste Schritte und Ermittlungen wurden laut Laaß eingeleitet.

Ein Verbot ist aber nur zulässig, wenn zuvor sowohl die Handwerkskammer als auch die Industrie- und Handelskammer angehört worden sind und in einer gemeinsamen Erklärung mitgeteilt haben, dass sie die Voraussetzungen einer Untersagung als gegeben ansehen.

Vier weitere Inhaber von kontrollierten Betrieben haben von der Handwerkskammer Braunschweig eine Anhörung erhalten, in denen es um die festgestellten Verstöße geht. Den Inhabern wurde eine Frist gesetzt, während der entsprechende Änderungen beziehungsweise Korrekturen vorgenommen und entsprechend angeforderte Nachweise erbracht werden können.

Einfach ignorieren können sie die Kritikpunkte nicht, wenn sie ihren Betrieb fortführen wollen: In der Anhörung wurden sie darüber belehrt, dass ein Nicht-Mitwirken zu einer kostenpflichtigen Löschung der Handwerkseintragung von Amts wegen kommt, wie es oben beschrieben wurde.

„Nachkontrollen werden frühestens nach Ablauf der Anhörungsfrist durchgeführt“, erklärt der Sprecher. Sollte es tatsächlich zu einem Verbot des Handwerks und damit zur Schließung des Betriebs kommen, findet eine Nachkontrolle sogar erst nach dem sogenannten Untersagungsverfahren statt.

„Parallel prüfen wir, die Verstöße zu einer Ordnungswidrigkeiten-Anzeige zu bringen“, sagt Laaß.

Die großangelegte Kontrolle in Peine wurde Anfang Mai vom Ordnungsamt, dem Gesundheitsamt und dem Zoll gemeinsam durchgeführt. Unter anderem war aufgefallen, dass die Reinigung und Desinfektion der Scherköpfe deutlich verbessert werden muss. Die Hygienepläne vieler Betriebe sind offenbar lücken- oder fehlerhaft.

Weiterer Kritikpunkt: In vier der sieben kontrollierten Betriebe fehlte - trotz gesetzlicher Präsenzpflicht - ein Meister oder Betriebsleiter. In drei dieser Fälle wird geprüft, ob schwerwiegende Verstöße gegen die Handwerksordnung vorliegen. Das könnte eine Betriebsschließung zur Folge haben.

Zudem registrierten die Kontrolleure drei potenzielle Verstöße gegen den Mindestlohn, drei mögliche Fälle von Beitragsvorenthaltung - umgangssprachlich Schwarzarbeit genannt - und ein Verdacht auf Leistungsmissbrauch. Diese Fälle liegen in der Zuständigkeit des Hauptzollamts Braunschweig.

Die Konsequenzen: Mindestlohnverstöße können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Die Beitragsvorenthaltung - also wenn ein angemeldeter Arbeitnehmer seine Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt bekommt - stellt nach dem Strafgesetzbuch sogar einen Straftatbestand dar und kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe führen.

Ein Beispiel: In Kürze müssen sich vor dem Landgericht Hildesheim drei Männer aus der Baubranche verantworten. Es geht darum, dass über Jahre hinweg Sozialabgaben in Millionenhöhe nicht gezahlt wurden.

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