Der Angeklagte habe mit dem Opfer seit mehr als 14 Jahren eine Liebesbeziehung geführt, welche als Affäre begonnen und mit dem Einzug des Angeklagten am 17. September.2022 einen offiziellen Status erlangt habe. Nach einem Jahr des harmonischen Zusammenlebens sei es jedoch zunehmend zu Spannungen gekommen: Der Angeklagte habe unter dem Altersunterschied von 15 Jahren und seinen Gebrechen gelitten habe, die seine Freizeit- und Beziehungsgestaltung stark beeinträchtigt hätten.
Seine Partnerin habe zudem zunehmend den Drang entwickelt, wieder mehr Freiheiten zurückzuerlangen. Dies habe zu einem übersteigerten Kontrollbedürfnis bei dem Angeklagten geführt, was die Beziehung zusätzlich belastet habe. Nach einem Streit habe in der gesamten 4. Kalenderwoche des Jahres 2025 Schweigen zwischen den Beiden geherrscht.
In der Nacht des 23. auf den 24. Januar sei es im Bett zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen, die im weitere Verlauf in körperliche Gewalt des Angeklagten gemündet sei. Der Angeklagte habe begonnen, das Opfer mit einem Schreckschussrevolver, der mit Reizgaspatronen geladen war, zu bedrohen. Er schoss das ganze Magazin auf das Opfer, wobei er bei mindestens einer Schussabgabe die Waffe dem Opfer an den Kopf gehalten habe. Da dies nicht die vom Angeklagte gewünschte Einschüchterungseffekt gehabt habe, habe er die Waffe als Schlaginstrument eingesetzt, wodurch das Opfer massive Verletzungen an beiden Händen sowie zahlreiche Prellmarken am Kopf erlitten habe.
Da dies dem Angeklagten nicht gereicht habe, um das in ihm vorherrschende Gefühl des Kontrollverlustes zu beenden und seinen empfundenen Besitzanspruch zu sichern, habe der Angeklagte spätestens zu diesem Zeitpunkt beschlossen, sein Opfer zu töten. Zu diesem Zwecke habe er aus seiner Werkstatt einen massiven Gummihammer geholt und auf das bereits handlungsunfähige Opfer eingeschlagen. Um die Tötung endgültig sicherzustellen, habe er das Opfer, mit einem Bademantelgürtel gewürgt. Das Opfer starb wenig später. Anschließend habe er sich gereinigt, das Mobiltelefon des Opfers zerstört und sei mit dem Fahrzeug des Opfers umhergefahren.
Er war nicht angeschnallt und verursachte einen Unfall, weil er in den Gegenverkehr geraten und mit einem entgegenkommenden Lkw zusammengestoßen sei. Hierdurch habe er lebensbedrohliche Verletzungen erlitten, die durch mehrere Notoperationen haben behoben werden können. Der 78-Jährige wird Totschlags angeklagt. Der Prozess am Landgericht Braunschweig beginnt am Dienstag, 22. Juli, um 9 Uhr.