Landkreis regelt das Wasser ab
Grünflächen in Peine dürfen an warmen Sommertagen nicht mehr gegossen werden

Achtung im Kreis Peine: Rasensprengen ist bei einer Temperatur ab 24 Grad Celsius von 12 bis 18 Uhr untersagt.foto: jeannierv/123RF
Peine. Die geringen Niederschläge und hohen Temperaturen der vergangenen Monate haben die Grundwasserspiegel im Landkreis unter das langjährige Mittel sinken lassen. Sie liegen zurzeit auf einem sehr niedrigen Niveau. Daher hat der Landkreis Peine die Beregnung von öffentlichen und privaten Grünflächen eingeschränkt. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde am vergangenen Dienstag erlassen.

Demnach ist die Beregnung von öffentlichen und privaten Grünflächen wie Parkanlagen und Gärten, sowie von Sportanlagen wie Fußball-, Tennis- oder Golfplätzen mit Schlauchtrommelberegnungsanlagen, Trommelberegnungssystemen, Großflächenregnern (Beregnungskanonen) und Rasensprengern bei einer Temperatur ab 24 Grad Celsius täglich in der Zeit von 12 bis 18 Uhr untersagt. Die zeitliche Einschränkung gilt für Wasserentnahmen aus Brunnen und Oberflächengewässern sowie für Beregnungen mit gültiger wasserrechtlicher Erlaubnis.

„Die Allgemeinverfügung regelt nicht die Bewässerung von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Dazu werden wir eine separate Verfügung erlassen“, erklärt stellvertretende Kreissprecherin Katja Schröder. Der Landkreis bitte außerdem darum, Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz – insbesondere von 18 bis 22 Uhr – nicht zur Bewässerung von privaten Grünflächen und Gärten oder zur Befüllung von Pools zu verwenden.

„Die Auswirkungen der Dürrephase im Frühjahr haben die Grundwasserstände landesweit beeinflusst und zu einem sehr frühzeitigen Einsetzen der saisonalen Grundwasserabsenkung geführt“, berichtet Schröder. Es sei daher notwendig, Wassersparmaßnahmen zu veranlassen. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 30. September.

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