Demnach ist die Beregnung von öffentlichen und privaten Grünflächen wie Parkanlagen und Gärten, sowie von Sportanlagen wie Fußball-, Tennis- oder Golfplätzen mit Schlauchtrommelberegnungsanlagen, Trommelberegnungssystemen, Großflächenregnern (Beregnungskanonen) und Rasensprengern bei einer Temperatur ab 24 Grad Celsius täglich in der Zeit von 12 bis 18 Uhr untersagt. Die zeitliche Einschränkung gilt für Wasserentnahmen aus Brunnen und Oberflächengewässern sowie für Beregnungen mit gültiger wasserrechtlicher Erlaubnis.
„Die Allgemeinverfügung regelt nicht die Bewässerung von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Dazu werden wir eine separate Verfügung erlassen“, erklärt stellvertretende Kreissprecherin Katja Schröder. Der Landkreis bitte außerdem darum, Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz – insbesondere von 18 bis 22 Uhr – nicht zur Bewässerung von privaten Grünflächen und Gärten oder zur Befüllung von Pools zu verwenden.
„Die Auswirkungen der Dürrephase im Frühjahr haben die Grundwasserstände landesweit beeinflusst und zu einem sehr frühzeitigen Einsetzen der saisonalen Grundwasserabsenkung geführt“, berichtet Schröder. Es sei daher notwendig, Wassersparmaßnahmen zu veranlassen. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 30. September.