Am Dienstag wurde der Fall vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig verhandelt. Alle Klagen am Dienstag abgewiesen. Die beiden polnischstämmigen Kläger waren nicht zur Verhandlung erschienen.
Nach Angaben der Vorsitzenden Richterin hätte das polnischstämmige Paar, das zu der Verhandlung nicht erschienen war, eine „illegale Zucht“ betrieben. Beziehungsweise ihnen wird vorgeworfen, Hundewelpen in Polen aufgekauft und als Tiere aus vermeintlich eigener Zucht verkauft zu haben.
Wie die Amtstierärztin des Landkreises Peine berichtete, seien von den Käufern, die „aus allen gesellschaftlichen Bereichen“ gekommen seien, 1.400 Euro für einen Cockerspaniel-Welpen bezahlt worden. 2022 waren bei einer Hausdurchsuchung unter anderem Hundewelpen sichergestellt worden.
Den Klägern, gegen die auch ein strafrechtliches Verfahren am Amtsgericht Peine wegen diverser Verstöße gegen das Tierschutzgesetz ansteht, seien die Tiere „völlig egal“ gewesen: „Es ging nur um die Kohle“, so die Landkreis-Mitarbeiterin. Sie war durch den Hinweis einer Welpen-Käuferin auf das Paar aufmerksam gemacht worden, deren junger Hund offensichtliche Krankheitsmerkmale aufgewiesen hatte.
Daraufhin wurde ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt und im Juni 2022 in Abwesenheit der Kläger und unter Mitwirkung von Polizeibeamten umgesetzt. Dabei fand man im Keller des von der Familie bewohnten Hauses unter anderem in einem schallisolierten Raum ohne Fenster insgesamt elf Hundewelpen: acht Cockerspaniel sowie drei Dackel. Sie seien allesamt zu jung gewesen, um sie von der Mutter zu trennen. Außerdem hätten die hygienischen und andere Bedingungen bei der Haltung der Tiere selbst die niedrigsten Anforderungen nicht erfüllt. So seien überall im Haus tierische Fäkalien vorgefunden worden, es habe keine Abgrenzung der Bereiche gegeben und das Wasser für die Tiere sei verunreinigt gewesen.Infolgedessen wurden nicht nur die Welpen von Amts wegen sichergestellt, sondern auch zwei erwachsene Cockerspaniel, die nach Ansicht des Landkreises lediglich pro forma als Zuchttiere ausgegeben wurden, sowie zwei ausgewachsenen Katzen und ein Jungtier. Bei einer zweiten Vor-Ort-Kontrolle im Oktober 2022 seien zwei weitere Hundewelpen sichergestellt worden.
Ebenfalls beschlagnahmt wurden Datenträger, die später von der Polizei ausgewertet wurden. Nach Angaben der Amtsärztin war das Paar bereits an einem früheren Wohnort in einem anderen Landkreis in gleicher Weise auffällig geworden.
Mittlerweile gebe es behördliche Hinweise, dass die Kläger an ihrem aktuellen Wohnort in der Region Hannover weiterhin ihr Geschäftsmodell betreiben. Allerdings hatte der Landkreis Peine gegen beide ein dauerhaftes Haltungs- und Betreuungsverbot erlassen, wogegen sie nun am Verwaltungsgericht erfolglos geklagt hatten.
Die in Rechnung gestellten Kosten von insgesamt rund 17.000 Euro resultieren aus der tierärztlichen und weitergehenden Versorgung der sichergestellten Tiere. Um einen Teil der Kosten zu decken, waren die Junghunde im Anschluss versteigert worden. Ein Welpe sei nach der Entnahme aufgrund seines schlechten Allgemeinzustands dennoch gestorben.
Die verbleibenden finanziellen Forderungen gegen die vermeintlichen Züchter werden ebenfalls aufrechterhalten. Letztere können jetzt - theoretisch - einen Antrag auf Zulassung einer Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen - und der Landkreis Peine seine finanziellen Forderungen vollstrecken.