Diese Regeln gelten in Peiner Freibädern:
Bei Verstößen drohen Verweise
Sprünge vom Beckenrand sind grundsätzlich untersagt – Komplettes Foto- und Filmverbot

Im Schwimmbad P3 in Peine sowie dem Wendeburger Auenbad müssen Besucherinnen und Besucher bestimmte Regeln beachten.Foto: Archiv
Peine. Das derzeitige Wetter sorgt für volle Freibäder im gesamten Landkreis. Für ungetrübten Badespaß müssen sich Badehungrige jedoch an Regeln halten.

So sind Sprünge vom Beckenrand, nach Angaben der ARAG-Versicherung, grundsätzlich verboten. Grund dafür sei das hohe Gefahrenpotenzial. Von insgesamt 2.300 Querschnittslähmungen jährlich seien, laut der Stiftung „Der Querschnitt“, etwa 80 bis 100 Fälle auf Badeunfälle zurückzuführen. Daher würden sowohl der Sprung vom Startblock als auch von Sprungtürmen zu den weniger riskanten Alternativen zählen.

Doch trotz des Verbots beobachten auch die Badeaufsichten im Landkreis Peine, dass sich nicht Jede und Jeder daran hält. „Es kommt hin und wieder vor, dass Kinder und Jugendliche – manchmal auch Erwachsene – trotz Verbots vom Beckenrand springen“, erklärt Petra ­Kawaletz, Sprecherin der Peiner Stadtwerke, mit Blick auf das Schwimmbad P3. Eine genaue Häufigkeit sei schwer zu beziffern und hänge von Faktoren, wie der Auslastung des Bades sowie der Altersstruktur der Badegäste, ab. Gelegentlich kämen Sprünge vom Beckenrand auch im Auebad Wendeburg vor. „An  warmen Tagen passiert so etwas vermehrt“, sagt Sprecher ­Andreas Rond. Bei Verstößen weise die Badeaufsicht die ­betroffenen Badegäste darauf hin, dass sie aus Sicherheitsgründen nur von den Sprungtürmen oder Startblöcken ins Wasser springen dürften.

Zudem posten Besucherinnen und Besucher nicht selten ihre Selfies vom Freibadtag in sozialen Netzwerken. Die Regelungen zum Fotografieren unterscheiden sich zwar von Freibad zu Freibad. Doch die Haus- und ­Badeordnung im Peiner Schwimmbad P3 untersagt das Fotografieren und Filmen anderer Badegäste. „Das Thema Datenschutz und Persönlichkeitsrechte wird aber auch von unseren Gästen zunehmend sensibler wahrgenommen“, erklärt Petra Kawaletz.

So gebe es immer wieder Beschwerden von Gästen, die sich durch das Fotografieren oder Filmen in ihrer Privatsphäre gestört fühlen würden. Badegäste, die sich nicht an die Regelung halten, spreche das Personal direkt an. „Im Wiederholungsfall oder bei vorsätzlichem Missbrauch können wir auch einen Verweis aus dem Bad aussprechen“, betont die Sprecherin der Peiner Stadtwerke.

Im Auebad Wendeburg sei das Fotografieren sowie Filmen fremder Personen und Gruppen nur mit deren Einwilligung gestattet. „Am Beckenrand und im Wasser herrscht aber durch angebrachte Hinweisschilder ein komplettes Foto- und Filmverbot“, erklärt Andreas Rond. Wer sich nicht an das Verbot halte, müsse – je nach Schwere des Verstoßes – mit einem freundlichen Hinweis, einer Ermahnung, einem Platzverweis oder gar einer zeitweisen oder dauerhaftem Verbot der Badnutzung rechnen.

Auch der Konsum von Alkohol ist laut der ARAG in den meisten Freibädern zum Schutz aller Badegäste untersagt. Denn Alkohol beeinträchtige die Koordinations- und Reaktionsfähigkeit im Wasser erheblich. Ein grundsätzliches Alkoholverbot gilt zwar weder im P3 noch im Auebad Wendeburg. „Jedoch sollte der Konsum nur in Maßen und unter der Prämisse erfolgen, dass die Sicherheit anderer Gäste nicht gefährdet wird“, betont Petra Kawaletz.

Grundsätzlich biete das Bistro im P3 auch eine Auswahl alkoholhaltiger Getränke an. Doch Fehlverhalten durch offensichtlich übermäßigen Alkohol­konsum könne zum Verweis führen. „Darüber hinaus wird sichtlich alkoholisierten Gästen der ­Zutritt zum P3 nicht gestattet“, ergänzt sie.

Im Bistro des Wendeburger Auebads sowie des dazugehörigen Freisitzes können Besucherinnen und Besucher auch leicht alkoholische Getränke konsumieren. „Aber das Mitbringen alkoholischer Getränke ist untersagt“, betont Andreas Rond. Und Personen, die unter dem Einfluss berauschender Mittel stünden, dürften das Bad nicht nutzen.

Für die meisten selbstverständlich, aber trotzdem nicht von jedem umgesetzt: Das Duschen vor dem Baden gehört zu den allgemeinen Freibadvorschriften. Auf diese Weise wollen die Betreiber die Wasserqualität schützen, die Schweiß, ­Sonnencreme oder Körperflegeprodukte belasten können.

Probleme gebe es diesbezüglich im Wendeburger Auebad nicht. „Die Badegäste halten sich in der Regel an die Badeordnung“, betont Andreas Rond. Eine aktive und durchgehende Kontrolle sei im Peiner P3 dagegen gar nicht leistbar. „In der Regel müssen wir darauf vertrauen, dass unsere Gäste hier eigenverantwortlich handeln“, erklärt Petra Kawaletz.

Nach Angaben der ARAG sind Hunde in öffentlichen Freibädern in der Regel nicht erlaubt. So auch im Auebad Wendeburg. „Dafür bieten wir zum Saisonende Hundeschwimmen an“, berichtet Andreas Rond. Der Termin für dieses Jahr steht bisher noch nicht fest. Auch im P3 seien Hunde sowie andere Tiere grundsätzlich verboten. „Diese Regelung dient der Hygiene, der Sicherheit und dem Komfort ­aller Badegäste“, sagt Petra ­Kawaletz.

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