Die beiden letzten Anklagepunkte Körperverletzung und sexuelle Belästigung sah die Richterin allerdings nicht als bewiesen an und sprach ihn hier frei. Teuer wurde es für den Mann trotzdem. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 1.500 Euro gegen den Telgter. 100 Tagessätze à 15 Euro hatte der 47-Jährige dafür aufgebrummt bekommen, dass er sich in gleich drei Fällen nicht an eine Anordnung des Familiengerichts aus dem April 2024 gehalten hatte.
Die Ex-Frau hatte nach mehreren Vorfällen erwirkt, dass sich ihr geschiedener Mann nicht mehr in ihrer unmittelbaren Nähe aufhalten darf, ihre Wohnung betritt oder anders versucht, Kontakt mit ihr aufzunehmen. Doch daran hielt er sich im August des Vorjahres nicht. Er lauerte seiner Ex vor der Wohnung auf, überraschte sie sogar an ihrem Arbeitsplatz. Diese Vergehen gab der 47-Jährige zu. Er habe mit seiner Ex-Partnerin sprechen wollen. „Ich habe versucht, meine Familie zu retten“, sagte er. 22 Jahre lang war das Paar verheiratet, hat vier Kinder. Doch die geschiedene Frau möchte keinen Kontakt mehr haben. Sie berichtete, dass ihr Ex nach der Trennung ihr Auto beschädigt und mehrfach an ihrer Wohnungstür geklingelt habe. „Er kommt, wann er will.“ Im Mai dieses Jahres lauerte der Mann seiner Ex-Frau im Hausflur auf, hatte zwei kleine Tulpensträuße dabei. Die Peinerin warf ihm vor, sie gegen ihren Willen auf den Mund geküsst und die Wohnungstür blockiert zu haben, sodass sie sie nicht schließen konnte. Als sie mehrfach abgelehnt habe, die Blumen entgegenzunehmen, habe er ihr mit den Sträußen einmal ins Gesicht geschlagen und sie dabei verletzt.
Das bestritt der Mann vehement. „Das ist erfunden.“ Er habe die Blumen lediglich auf den Boden geworfen. „Blumen kauft man nicht zum Schlagen“, betonte er. Er hatte einen Verdacht für die Vorwürfe: „Sie versucht, mir meine Kinder wegzunehmen.“
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft sah die Anklagepunkte als erwiesen, und forderte eine Geldstrafe von 1.800 Euro (120 Tagessätze á 15 Euro). In die Beurteilung floss auch die hohe Anzahl der Vorstrafen des Mannes ein: 15 Einträge im Bundeszentralregister hat er, unter anderem wegen unerlaubten Drogen-Besitzes. Wegen wiederholten Fahrens ohne Führerschein musste der 47-Jährige sogar mal ins Gefängnis.
Der Verteidiger merkte an, dass sein Mandant alle Delikte immer gestanden habe. Deshalb glaube er ihm auch, wenn er die Körperverletzung und den Kuss abstreitet. Bei diesen Vorwürfen forderte er einen Freispruch. Und den gab es.
Die Richterin hatte nach den Schilderungen der Zeugin Zweifel in Bezug auf die Körperverletzung mit dem Blumenstrauß und die sexuelle Nötigung. Hier hieß es: „Im Zweifel für den Angeklagten.“
Die Richterin rüffelte den 47-Jährigen aber noch für seine Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz: „Das geht gar nicht. Passen Sie auf, dass daraus nicht noch einmal eine Anklage wegen Nachstellung folgt.“ Die 100 Tagessätze habe sie gewählt, „damit man merkt und spürt, dass solche verbotenen Besuche auch Konsequenzen nach sich ziehen“.